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Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.03.2010
- VIII R 24/08 -
Dienstwagenbesteuerung: Bundesfinanzhof bestätigt mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung
Bei nicht geführtem Fahrtenbuch ist privater Nutzungsanteil des betrieblichen Fahrzeugs pauschal zu bemessen
Die so genannte 1 %-Regelung ist auch dann auf jedes vom Unternehmer privat genutzte Fahrzeug anzuwenden, wenn der Unternehmer selbst verschiedene Fahrzeuge zu Privatfahrten nutzt. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Führt der Steuerpflichtige kein
Finanzamt wendet 1 %-Regelung rechtmäßig mehrfach an
Im zugrunde liegenden Streitfall hielt ein Unternehmensberater mehrere Kraftfahrzeuge in seinem Betriebsvermögen, die er auch privat nutzte. Seine Ehefrau hatte an Eides Statt versichert, nur ihr eigenes Fahrzeug zu nutzen; Kinder waren nicht vorhanden. Gleichwohl hatte das Finanzamt entgegen der Verwaltungsanweisung die 1 %-Regelung mehrfach angewandt. Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Der Bundesfinanzhof hat die Revision gegen das Urteil zurückgewiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2010
Quelle: ra-online, BFH
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Dokument-Nr. 9529
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