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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2013
- IX ZR 310/12 -
Guthaben aus Betriebskostenabrechnung eines ALG II Mieters ist nicht pfändbar
Gefahr der Kürzung von Sozialleistungen besteht
Erhält ein Mieter aufgrund einer Betriebskostenabrechnung ein Guthaben, so ist dieses dann nicht pfändbar, wenn der Mieter ALG II bezieht. Denn es besteht die Gefahr, dass es zu Kürzungen der Sozialleistung kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshof hervor.
Im zugrunde liegenden Fall bezog ein Mieter
Amtsgericht und Landgericht verneinten Anspruch auf Auszahlung
Sowohl das Amtsgericht Dresden als auch das Landgericht Dresden verneinten einen Anspruch auf Auszahlung, insbesondere wegen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die
Pfändung des Betriebskostenguthabens unzulässig
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Dresden und wies die Revision der Gläubigerin zurück. Die Bundesrichter folgten der Ansicht des Landgerichts, wonach die Zulassung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Dresden, Urteil vom 25.05.2012
[Aktenzeichen: 141 C 84/12] - Landgericht Dresden, Urteil vom 08.11.2012
[Aktenzeichen: 4 S 370/12]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 348 IMR 2013, 348 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 301 MietRB 2013, 301 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 2819 NJW 2013, 2819 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 692 NZM 2013, 692
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Dokument-Nr. 16843
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