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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pfändung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Lübeck, Beschluss vom 28.11.2022
- 7 T 365/22 -
Corona-Sonderzahlung an Beamte in Schleswig-Holstein ist pfändbar
Keine Unpfändbarkeit nach § 850 a Nr. 3 ZPO
Die Corona-Sonderzahlung an Beamte in Schleswig-Holstein unterliegt der Pfändung. Eine Unpfändbarkeit nach § 850 a Nr. 3 ZPO besteht nicht. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über das Vermögen eines in einer Justizvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein tätiger Beamte war seit Januar 2021 das Insolvenzverfahren eröffnet. In Februar 2022 beantragte er die Freigabe der erhaltenen Corona-Sonderzahlung. Das Amtsgericht Eutin wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die Berufung des Beamten.Das Landgericht Lübeck bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Corona-Sonderzahlung sei nicht unpfändbar. Insbesondere ergebe sich die Unpfändbarkeit nicht aus § 850 a Nr. 3 ZPO. Die Corona-Sonderzahlung sei keine Erschwernis- oder Gefahrenzulage. Denn von... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Norderstedt, Beschluss vom 15.09.2022
- 66 IN 90/19 -
Pfändbarkeit der Energiepreispauschale
Einstufung der Pauschale als (vorzeitige) Steuererstattung
Die Energiepreispauschale gemäß § 112 ff EStG ist pfändbar. Sie ist als (vorzeitige) Steuererstattung einzustufen. Dies hat das Amtsgericht Norderstedt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über das Vermögen eines angestellten Zahnarztes war das Insolvenzverfahren eröffnet. Im August 2022 beantragte er, dass die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € freigegeben wird. Er hielt die Pauschale für unpfändbar.Das Amtsgericht Norderstedt entschied gegen den Schuldner. Die Energiepreispauschale sei nicht freizugeben.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2022
- 8 AZR 14/22 -
BAG zur Unpfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung
Corona-Prämien unpfändbar
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Beklagte betreibt eine Gaststätte. Er zahlte an seine Beschäftigte (im Folgenden Schuldnerin), die als Küchenhilfe eingestellt war, aber auch als Thekenkraft eingesetzt wurde, im September 2020 neben dem Monatslohn iHv. 1.350,00 Euro brutto und Sonntagszuschlägen iHv. 66,80 Euro brutto eine Corona-Prämie iHv. 400,00 Euro. Über das Vermögen der Schuldnerin war im Jahr 2015 das... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hannover, Beschluss vom 08.07.2022
- 11 T 23/22 -
Corona-Sonderzahlung für Lehrer als unpfändbare Erschwerniszulage
Vorliegen einer Erschwernis aufgrund psychischer und physischer Belastungen
Die Corona-Sonderzahlung an Lehrer kann als unpfändbare Erschwerniszulage gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO zu werten sein. Denn eine Erschwernis liegt auch bei psychischen und physischen Belastungen vor. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2022 erhielt eine Lehrerin in Niedersachsen eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 €. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob diese Zahlung pfändungsfrei gestellt werden kann. Über das Vermögen der Lehrerin war das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hannover verneinte die Unpfändbarkeit der Sonderzahlung mit der Begründung,... Lesen Sie mehr
Landgericht Lübeck, Beschluss vom 18.05.2022
- 7 T 155/22 -
Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung
Corona-Sonderzahlung stellt weder Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch Aufwandsentschädigung dar
Die Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung. Sie sind nicht nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Die Sonderzahlungen stellen weder eine Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch eine Aufwandsentschädigung dar. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Schwarzenbeck darüber entscheiden, ob die gesetzliche Corona-Sonderzahlung für März 2022 an einen Hamburger Beamten in Höhe von 1.300 € gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO pfändungsfrei ist oder nicht. Der Beamte bejahte dies und beantragte daher die Prämie pfändungsfrei zu stellen. Das Amtsgericht wies den Antrag des Beamten zurück, wogegen... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2019
- IX ZB 7/17 -
BGH: Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters unterliegt nicht Pfändungsschutz nach § 850 i ZPO
Keine Einstufung des Anspruchs als sonstige selbst erwirtschaftete Einkünfte
Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters gehört nicht zu den sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften und unterliegt damit nicht dem Pfändungsschutz nach § 850 i ZPO. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof über die Pfändbarkeit eines Mietkautionsrückzahlungsanspruch einer verschuldeten Wohnungsmieterin entscheiden. Das Landgericht Hamburg hatte anders als das Amtsgericht Hamburg entschieden, dass das Guthaben in Höhe von etwa 980 EUR dem Pfändungsschutz des § 850 i ZPIO unterliege. Kautionsrückzahlungsanspruch nicht vom Pfändungsschutz... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Beschluss vom 13.05.2020
- 1 V 1286/20 AO -
Keine Pfändung von Corona-Soforthilfen wegen alter Steuerschulden
Soforthilfe dient ausschließlich der Milderung der finanziellen Notlage durch die Corona-Pandemie
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, rechtswidrig ist.
Dem Fall folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller betreibt einen Reparaturservice und erzielt heraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es dem Antragsteller nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten. Er beantragte deshalb am 27.03.2020 zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs beim Land Nordrhein-Westfalen eine Corona-Soforthilfe... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.10.2019
- VII R 6/18 -
Sachpfändung nach Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses rechtswidrig
Vollstreckungsmaßnahmen nach Aufhebung der Durchsuchungsanordnung sind im finanzgerichtlichen Verfahren anfechtbar
Wird eine Durchsuchungsanordnung aufgehoben, hat das Finanzgericht (FG) die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15.10.2019 - VII R 6/18 entschieden. Die Entscheidung stärkt die Rechte der von Vollstreckungsmaßnahmen betroffenen Schuldner.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Vollziehungsbeamte des Finanzamts ließen die Hintertüre zur Garage des Klägers in Gegenwart der Polizei durch einen Schlüsseldienst öffnen. Die leitende Vollziehungsbeamtin pfändete dort einen PKW durch Anbringung von je einem Pfandzeichen an Heckscheibe und Tür und Wegnahme der Kennzeichen sowie ein gleichfalls in der Garage geparktes Motorrad... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.01.2018
- VII ZB 21/17 -
Pfändung von Hartz IV-Nachzahlungen unzulässig
Bei Bemessung des pfandfreien Betrags sind für mehrere Monate erhaltene Nachzahlungen auf jeweiligen monatlichen Leistungszeitraum aufzuteilen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nachzahlung von Sozialleistungen bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages den Leistungszeiträumen zuzurechnen sind, für die sie gezahlt werden.
Der Gläubiger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer durch Vollstreckungsbescheid titulierten Geldforderung. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts wurde unter anderem der Anspruch der Schuldnerin auf Auszahlung des Guthabens auf ihrem als Pfändungsschutzkonto geführten Konto gegenüber der Drittschuldnerin... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017
- 10 AZR 859/16 -
Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen gilt Pfändungsschutz
Pfändungsschutz gilt dagegen nicht für Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sogenannte Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "üblich" und damit unpfändbar im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3 b EStG angeknüpft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitet bei der Beklagten, die Sozialstationen betreibt, als Hauspflegerin. Nach einem zwischenzeitlich aufgehobenen Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Im Zeitraum Mai 2015 bis März 2016 führte die Beklagte von der... Lesen Sie mehr
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