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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2019
- V ZR 330/17 -
BGH: Zulässige tageweise Unterbringung von Obdachlosen in Teileigentumseinheiten
Heimähnliche Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften stellt keine Wohnnutzung dar
In Teileigentumseinheiten dürfen Obdachlose tageweise untergebracht werden. Eine unzulässige Wohnnutzung liegt in der heimähnlichen Unterbringung von Obdachlosen in der Regel nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Mitglied einer
Amtsgericht bejahte Vorliegen einer unzulässigen Wohnnutzung, Landgericht verneinte dies
Während das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in der Nutzung der Teileigentumseinheiten eine unzulässige
Bundesgerichtshof verneint Unterlassungsanspruch
Der Bundesgerichtshof verneinte ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 18.04.2016
[Aktenzeichen: 770 V 68/15] - Landgericht Berlin, Urteil vom 14.11.2017
[Aktenzeichen: 53 S 41/16 WEG]
Jahrgang: 2019, Seite: 749 DNotZ 2019, 749 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2019, Seite: 543 MDR 2019, 543 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2019, Seite: 519 NJW-RR 2019, 519 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 321 NJW-Spezial 2019, 321 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2019, Seite: 293 NZM 2019, 293
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Dokument-Nr. 28815
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