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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 05.04.2019
- 73 C 64/18 -
Senioren-WG mit ambulantem Pflegedienst in einer Eigentumswohnung stellt Wohnnutzung dar
Nutzung der Wohnung darf keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter haben
Ist in einer Eigentumswohnung eine Senioren-WG untergebracht, die durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt wird, liegt eine Wohnnutzung vor. Dies ist nur dann nicht mehr gegeben, wenn die Nutzung der Wohnung einen kommerziellen Pflegeheimcharakter hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin ihre 7 Zimmer große Wohnung in Berlin an eine
Kein Anspruch auf Unterlassung der Nutzung als Senioren-WG
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf
Einwände der Wohnungseigentümergemeinschaft unerheblich
Nach Auffassung des Amtsgerichts stehe es der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2019, 983/rb)
- Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich Verbot zur Unterbringung von Asylbewerbern in Eigentumswohnungen beschließen
(Amtsgericht Laufen, Urteil vom 04.02.2016
[Aktenzeichen: 2 C 565/15]) - BGH: Zulässige tageweise Unterbringung von Obdachlosen in Teileigentumseinheiten
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2019
[Aktenzeichen: V ZR 330/17])
Jahrgang: 2019, Seite: 983 GE 2019, 983
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Dokument-Nr. 27923
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