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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.1976
- VI ZR 199/74 -
Kein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund Verletzung durch alltägliches Foul während Basketballspiel
Sportlicher Wettkampf besteht aus Risiken
Wird während eines Basketballspiels ein Spieler durch ein alltägliches Foul verletzt, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadenersatz. Denn ein sportlicher Wettkampf bringt Risiken mit sich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Basketballspieler während des Wettkampfs von einem Mitspieler gefoult und dadurch verletzt. Er klagte daraufhin auf Zahlung von Schadenersatz.
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Foul
Der Bundesgerichtshof verneinte einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 BGB. Zwar habe der Beklagte gegen eine Regel verstoßen und damit ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/MDR 1976, 751/rb)
Jahrgang: 1976, Seite: 751 MDR 1976, 751 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1976, Seite: 2161 NJW 1976, 2161 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1976, Seite: 775 VersR 1976, 775
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Dokument-Nr. 17589
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