wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2022
VIII ZR 117/21 -

BGH: Kosten für Kontrolle der ordnungsgemäßen Mülltrennung und eventueller Nachsortierung können auf Mieter umgelegt werden

Vorliegen von Kosten der Müllbeseitigung im Sinne von § 2 Nr. 8 BetrKV

Beauftragt ein Vermieter einen externen Dienstleister zwecks Kontrolle der ordnungsgemäßen Mülltrennung und eventueller Nachsortierung, könne die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten sind von den Kosten der Müllbeseitigung im Sinne von § 2 Nr. 8 BetrKV umfasst. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten gemäß der Betriebskostenabrechnung für 2018 anteilig unter anderem die Kosten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Mülltrennung einschließlich der Nachsortierung in Höhe von 12,09 € tragen. Die Vermieterin hatte einen externen Dienstleister mit der Aufgabe betreut und den Kostenpunkt als "Behältermanagement" bezeichnet. Die Mieter waren damit nicht einverstanden und erhoben Klage auf Rückzahlung. Sowohl das Amtsgericht Berlin-Spandau als auch das Landgericht Berlin wiesen die Klage ab. Dagegen richtete sich die Revision der Mieter.

Wirksame Umlage der Kosten für Behältermanagement

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die Kosten für das Behältermanagement haben wirksam auf die Mieter umgelegt werden können. Sie entstehen der Vermieterin regelmäßig wiederkehrend durch die Mietnutzung des Grundstücks und seien insbesondere nicht den durch die Grundmiete abgedeckten Verwaltungskosten zuzuordnen. Es sei dabei auch vollkommen unerheblich, ob die fehlerhafte Mülltrennung durch andere Mieter vertragswidrig verursacht worden sei.

Vorliegen von Kosten der Müllbeseitigung im Sinne von § 2 Nr. 8 BetrKV

Bei den Kosten handele es sich um Kosten der Müllbeseitigung im Sinne von § 2 Nr. 8 BetrKV, so der Bundesgerichtshof. Die Vorschrift sei weit auszulegen und umfasse daher auch den privat veranlassten Aufwand des Vermieters für auf die Kontrolle und Sortierung der Müllbehälter gerichtete Tätigkeiten eines externen Dienstleisters.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 13.10.2020
    [Aktenzeichen: 5 C 150/20]
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 08.04.2021
    [Aktenzeichen: 67 S 335/20]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2022, Seite: 1205
GE 2022, 1205
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 733
WuM 2022, 733

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32455 Dokument-Nr. 32455

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32455

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?