die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Müllbeseitigungskosten“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2022
- VIII ZR 117/21 -
BGH: Kosten für Kontrolle der ordnungsgemäßen Mülltrennung und eventueller Nachsortierung können auf Mieter umgelegt werden
Vorliegen von Kosten der Müllbeseitigung im Sinne von § 2 Nr. 8 BetrKV
Beauftragt ein Vermieter einen externen Dienstleister zwecks Kontrolle der ordnungsgemäßen Mülltrennung und eventueller Nachsortierung, könne die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten sind von den Kosten der Müllbeseitigung im Sinne von § 2 Nr. 8 BetrKV umfasst. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten gemäß der Betriebskostenabrechnung für 2018 anteilig unter anderem die Kosten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Mülltrennung einschließlich der Nachsortierung in Höhe von 12,09 € tragen. Die Vermieterin hatte einen externen Dienstleister mit der Aufgabe betreut und den Kostenpunkt als "Behältermanagement" bezeichnet. Die Mieter waren damit nicht einverstanden und erhoben Klage auf Rückzahlung. Sowohl das Amtsgericht Berlin-Spandau als auch das Landgericht Berlin wiesen die Klage ab. Dagegen richtete sich die Revision der Mieter.Der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 15.02.2019
- 3a C 288/18 -
Vermieter kann erhöhte Müllbeseitigungskosten aufgrund fehlerhafter Mülltrennung auf Mieter umlegen
Kosten der Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten dar
Entstehen dem Vermieter erhöhte Müllbeseitigungskosten, weil die Mieter fehlerhaft ihren Müll trennen, so kann er die Kosten auf die Mieter umlegen. Die Kosten der Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten im § 556 Abs. 1 BGB und § 2 Nr. 8 BetrKV dar. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 anteilig die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls tragen. Hintergrund dessen war, dass in der Wohnanlage fehlerhaft der Müll getrennt wurde und die Vermieterin dadurch erhöhte Müllbeseitigungskosten zu tragen hatte. Die Mieter... Lesen Sie mehr