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Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.08.2022
- X ZR 84/21 -
BGH: Schließung des gebuchten Hotels begründet nicht zwingend entschädigungslosen Reiserücktritt
Auswahl eines bestimmten Hotels grundsätzlich keine besondere Vorgabe des Reisenden
Die Schließung des gebuchten Hotels begründet für sich genommen keinen entschädigungslosen Rücktritt gemäß § 651 h Abs. 3 BGB. Die Auswahl eines bestimmten Hotel ist grundsätzlich keine besondere Vorgabe des Reisenden im Sinne von § 651 g Abs. 1 Satz 3 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 stornierte ein Familienvater die geplante Reise nach Mallorca im Juli 2020. Er begründete dies unter anderem damit, dass das gebuchte
Keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise durch Hotelschließung
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass ein Anspruch auf
Würdigung aller Umstände erforderlich
Ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofs aufgrund einer an Zweck und konkreter Ausgestaltung
Auswahl eines bestimmten Hotels grundsätzlich keine besondere Vorgabe des Reisenden
Die Auswahl eines bestimmten Hotels beim Abschluss eines Pauschalreisevertrags stelle nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine besondere Vorgabe des Reisenden im Sinne von § 651 g Abs. 1 Satz 3 BGB dar. Es fehle an einer besonderen Vorgabe, wenn
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.01.2021
[Aktenzeichen: 27 C 37/20] - Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.09.2021
[Aktenzeichen: 22 S 31/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 23 MDR 2023, 23 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 3711 NJW 2022, 3711 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2022, Seite: 275 RRa 2022, 275 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2022, Seite: 1515 VersR 2022, 1515
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Dokument-Nr. 32572
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