Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.04.2013
- 1 BvR 2614/12 -
Verfassungsbeschwerde gegen Weiterbau von "Stuttgart 21" erfolglos
BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Stuttgarter Wohnungseigentümers gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21" nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Beschwerde wandte sich der Eigentümer gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts über die "Talquerung mit neuem Hauptbahnhof", der als notwendige Folgemaßnahme den Abbruch des Gebäudes mit seiner Wohnung vorsieht. Durch die vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommene Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls ist Eigentümer einer Wohnung in einem Gebäude in Stuttgart, dessen Abbruch der
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Das Bundesverfassungsgericht hat die
Verletzung eines spezifischen Verfassungsrechts nicht ersichtlich
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nicht verkannt, dass der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Eigentums es trotz Rechtskraft eines Urteils über die Klage gegen einen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- Stuttgart 21: Bäume im mittleren Schlosspark dürfen gefällt werden
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2012
[Aktenzeichen: 5 S 190/12]) - Stuttgart 21: Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen den Abriss des Südflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs ab
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2012
[Aktenzeichen: 5 S 196/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15682
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15682
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.