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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2012
- 5 S 196/12 -
Stuttgart 21: Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen den Abriss des Südflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs ab
Enkel kann sich nicht auf Urheberrecht seines Großvaters berufen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Eilantrag eines Erben des Architekten Paul Bonatz abgelehnt, mit dem dieser unter anderem den Abriss des Südflügels untersagen lassen wollte.
Im zugrunde liegenden Fall sollte durch einen Eilantrag eines Erben des Architekten Paul Bonatz das Eisenbahnbundesamt dazu angehalten werden, der beigeladenen Deutschen Bahn AG weitere Rückbaumaßnahmen (insbesondere den
Urheberrecht bleibt von Gestaltungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses unberührt
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass dem Antragsteller für die von ihm begehrte Sicherungsanordnung bereits die Antragsbefugnis fehle, da das Urheberrecht seines Großvaters in einem Planfeststellungsverfahren als denkbarer Anknüpfungspunkt für den von ihm geltend gemachten Anspruch von vornherein ausscheide. Das Urheberrecht bleibe von der Gestaltungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses unberührt. Insoweit fehle es an einer Rechtsverletzung. Einen auf das Urheberrecht gestützten, wenn auch nur vorläufigen Unterlassungsanspruch hätte er in dem von ihm geführten zivilgerichtlichen Verfahren geltend machen müssen.
Gericht wirft Antragsteller zu langes Abwarten bei Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs vor
Darüber hinaus warf der Verwaltungsgerichtshof dem Antragsteller vor, mit der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs bis zuletzt zugewartet zu haben, obwohl ihm seit langem bekannt gewesen sei, dass im Zuge der Verwirklichung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28. Januar 2005 weitere Rückbaumaßnahmen am Stuttgarter Hauptbahnhof, insbesondere auch der
Nebenbestimmung stellt keine nachträgliche „Schutzauflage“, sondern aufschiebende Bedingung dar
Der Verwaltungsgerichtshof stellte allerdings klar, dass der Eilantrag des Antragstellers auch dann erfolglos geblieben wäre, wenn sein ererbtes Urheberrecht als Grundlage für sein Begehren, dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- "Stuttgart 21": Erbe des Architekten unterliegt im Urheberrechtsstreit gegen die Deutsche Bahn AG
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 06.10.2010
[Aktenzeichen: 4 U 106/10]) - Stuttgart 21: Erhöhung der Grundwasserförderung ohne erneutes Planfeststellungsverfahren vorerst zulässig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2011
[Aktenzeichen: 5 S 1908/11])
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Dokument-Nr. 12961
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