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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.07.2009
- BVerwG 10 C 9.08 und 10 C 13.08 -
BVerwG zum möglichen Abschiebungsschutz bei Bürgerkriegsgefahren
Bei Lebensgefahr durch bloße Anwesenheit in einem Land, kann Abschiebungsschutz gewährt werden
Personen, in deren Herkunftsland Bürgerkrieg herrscht, können in Ausnahmefällen – bei besonders hoher Gefahrendichte, die eine ernsthaft individuelle Bedrohung darstellen kann – Anspruch auf Abschiebungsschutz haben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie)sieht für Personen, die nicht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland anderweitig von einem ernsthaften Schaden bedroht wären, einen eigenen subsidiären Schutzstatus vor. Als Schaden gilt danach u.a. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Art. 15 Buchst. c der Richtlinie, jetzt umgesetzt in § 60 Abs. 7 Satz 2 Aufenthaltsgesetz - AufenthG).
Sachverhalt
Die Kläger in den zwei Ausgangsverfahren sind
Ernsthafte individuelle Bedrohung kann auch von allgemeinen Gefahren ausgehen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsentscheidungen aufgehoben und die Verfahren zur weiteren Aufklärung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Der Senat hatte bereits mit Urteil vom 24. Juni 2008 entschieden, dass in Ausnahmefällen bei besonders hoher Gefahrendichte auch allgemeine Gefahren im Rahmen eines bewaffneten Konflikts eine ernsthafte individuelle Bedrohung im Sinne von Art. 15 Buchst. c der
Möglicher interner Schutz in anderen Teilen des Herkunftslandes ist zu prüfen
Zu den rechtlichen Voraussetzungen, die in den erneuten Berufungsverfahren zugrunde zu legen sind, hat der Senat insbesondere ausgeführt: Bei der Prüfung, ob die Kläger durch willkürliche Gewalt im Rahmen bewaffneter Auseinandersetzungen im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 44/09 des BVerwG vom 14.07.2009
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Dokument-Nr. 8160
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