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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.2013
- BVerwG 2 C 67.11 -
BVerwG zum Anspruch eines Stabsarztes auf Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit
Entlassung muss bei möglichem Einsatz des Stabsarztes an anderer zumutbarer Stelle nicht zugestimmt werden
Ein Soldat auf Zeit kann seine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit dann nicht beanspruchen, wenn er innerhalb der Bundeswehr in Friedenszeiten und auch im Verteidigungsfall auf einer Stelle verwendet werden kann, die für ihn nach seinem Dienstgrad als Stabsarzt und im Hinblick auf eine bestehende Allergieerkrankung zumutbar ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im konkreten Fall hatte der auf seine
Tatsachenfeststellungen des OVG für Anspruch auf Entlassung nicht reichend
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dessen Tatsachenfeststellungen reichen nicht aus, um über den geltend gemachten Anspruch auf
Konkrete Verwendung eines Soldaten obliegt der Bundeswehr
Maßstab für die Beurteilung der
OVG muss möglichen anderen Einsatzort des Stabsarztes prüfen
Gibt es in Friedenszeiten wie auch im Verteidigungsfall für den Kläger als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 02.09.2010
[Aktenzeichen: 2 K 104/10] - OVG Rheinland-Pfalz: Stabsarzt der Bundeswehr kann wegen Allergieleiden für dienstunfähig erklärt werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.10.2011
[Aktenzeichen: 10 A 10628/11.OVG])
- Stabsarzt ist wegen einer Allergie gegen ABC-Schutzausrüstung nicht als dienstunfähig einzustufen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.02.2014
[Aktenzeichen: 10 A 10926/13.OVG]) - Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand aufgrund Muskelkrämpfen mit Schmerzen unbekannter Ursache
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2020
[Aktenzeichen: 1 A 205/17])
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Dokument-Nr. 16156
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