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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Wehrrecht“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.01.2024
- VI R 16/21 -
Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren sind abzugsfähige Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten abziehbar sind.
Der als Berufssoldat tätige Kläger wurde aufgrund eines strafrechtlich relevanten Textbeitrags auf seinem privaten Social-Media-Account rechtskräftig verurteilt. Zeitgleich wurde gegen den Kläger ein Wehrdisziplinarverfahren eröffnet, welches neben dem im Strafverfahren behandelten Vorwurf weitere Disziplinarvergehen des Klägers zum Gegenstand hatte. Die für seine Vertretung in dem Disziplinarverfahren aufgewandten Rechtsanwaltskosten (1.785 €) wollte der Kläger als Werbungskosten abziehen. Dem widersprach das Finanzamt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH, wonach Prozesskosten eines Strafverfahrens grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar sind.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 21.04.2021
- 5 K 696/20.GI -
Entlassung eines Bundeswehrsoldaten wegen Hissens einer deutschen Fahne auf Kreta rechtmäßig
Ansehen der Bundeswehr schwer beschädigt
Das Verwaltungsgericht Gießen die Klage eines Soldaten auf Zeit gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen.
Hintergrund der fristlosen Entlassung war ein Vorfall in der dienstfreien Zeit des Klägers während eines Einsatzes auf Kreta. Hierbei kam es zur Inhaftierung und Verurteilung des Klägers durch die griechischen Behörden. Vorgeworfen wurde dem Kläger, dass er auf einem Felsplateau auf Kreta die griechische Flagge gegen eine mitgeführte deutsche ausgetauscht hätte. Mit Bescheid vom 15.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.12.2020
- 2 WNB 8.20 -
BVerfG bestätigt Impfpflicht für Soldaten
Verweigerung der Impfung stellt Dienstvergehen dar und kann mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden
Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. Dies hat das Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss in einem Beschwerdeverfahren entschieden.
In dem zugrundeliegenden Verfahren verweigerte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung. Dabei handelt es sich um eine für alle Soldaten vorgesehene grundlegende Impfung zum Schutz gegen klassische Krankheitserreger (z.B. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten - nicht: Covid 19). Er vertrat die Ansicht, sein Asthma und seine Neurodermitis gingen auf eine frühere... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.03.2020
- BVerwG 2 C 37.18 und BVerwG 2 C 38.18 -
Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Kriegsdienstverweigerung
BRD darf Ausbildungskosten anteilig zurückfordern
Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer darf die Bundesrepublik Deutschland von ehemaligen Berufssoldaten nur die Erstattung der Kosten der bei der Bundeswehr absolvierten Ausbildungen im Umfang des geldwerten Vorteils verlangen, der den früheren Soldaten für ihr weiteres ziviles Berufsleben verbleibt. Bei der Fachausbildung zum Flugsicherungsoffizier, für die Ausbildungskosten von ca. 200.000 Euro anfallen, ist dieser geldwerte Vorteil mit 74.000 Euro revisionsrechtlich nicht anfechtbar bewertet. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die beiden Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens absolvierten ein Studium der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an einer Universität der Bundeswehr und eine weitere Fachausbildung zum Flugsicherungsoffizier, die zum großen Teil bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) stattfand. Für Letztere zahlte die Bundeswehr an die DFS rund 200.000 Euro pro Person. Nach Abschluss... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2020
- 10 K 15016/16 -
Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten in Höhe von ca. 57.000 Euro an Bundeswehr zurückzahlen
Bundeswehr darf zur Ermittlung ersparter Aufwendungen typisierend und pauschalierend auf Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks zum durchschnittlichen Bedarf studentischer Lebenshaltung zurückgreifen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland einen ehemaligen Zeitsoldaten, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert hat und infolge Kriegsdienstverweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden ist, zu Recht dazu verpflichtet hat, das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten der Fachausbildung in Höhe von insgesamt etwa 57.000 Euro zu erstatten.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies mit seiner Entscheidung die Klage des ehemaligen Soldaten im Wesentlichen ab und gab der Klage nur insoweit statt, als dem Kläger eine Stundung oder Ratenzahlung verweigert worden ist.Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Bundeswehr im Falle eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers berechtigt sei, durch Rückforderungsbescheid... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.10.2019
- 10 A 11109/19.OVG -
Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Verweigerung des Handschlags gegenüber Frauen gerechtfertigt
Verweigerung des Handschlags gegenüber Frauen widerspricht grundgesetzlich angeordneter Gleichstellung von Mann und Frau und stellt Missachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar
Die Weigerung eines Soldaten auf Zeit, aus religiösen Gründen Frauen die Hand zu geben, rechtfertigt seine Entlassung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war seit 2015 Soldat auf Zeit. Im Jahr 2017 unterrichtete das Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darüber, dass über den Kläger Erkenntnisse mit Bezügen zum Extremismus vorlägen. Er sei zum Islam konvertiert und habe damit einhergehend sein Erscheinungsbild bezüglich Bartwuchs... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31.01.2019
- BVerwG 1 WB 28.17 -
"Haar- und Barterlass" bedarf gesetzlicher Ermächtigung
Dienstvorschriften sind bis zu gesetzlicher Neuregelung vorläufig weiter anzuwenden
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-2630/1 "Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" eine ausreichende gesetzliche Grundlage fehlt. Bis zu einer entsprechenden Neuregelung ist diese Dienstvorschrift, die allgemein als "Haar- und Barterlass" bekannt ist - aber beispielsweise auch Regelungen zu Tätowierungen und Piercings trifft - für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden.
Dem Verfahren liegt die Wehrbeschwerde eines Stabsfeldwebels zu Grunde, der nach eigenen Angaben ein Anhänger der Gothic-Kultur ist und lange Haare tragen möchte. Er hält die Regelung in Nr. 202 der ZDv A-2630/1 für diskriminierend, nach der männliche Soldaten die Haare kurz geschnitten tragen müssen. Dieselbe Dienstvorschrift gestatte es Soldatinnen, die Haare lang und am Hinterkopf... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.12.2018
- 2 K 135/18.KO -
Fristlose Entlassung eines Soldaten wegen Zeigen des Hitlergrußes mit Äußerung rechtsextremistischer Parolen rechtmäßig
Verbleiben des Soldaten im Dienstverhältnis würde Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die fristlose Entlassung eines Soldaten, der Kleidung mit dem Symbol der Reichskriegsflagge getragen und mehrfach den sogenannten Hitlergruß gezeigt und rechtsextremistische Parolen geäußert hatte, rechtmäßig erfolgt ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war seit April 2014 Soldat im Dienstgrad eines Oberbootsmanns im Sanitätsdienst. Ihm wurde von der beklagten Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, als Patient im angetrunkenen Zustand und mit einer Bomberjacke mit dem Symbol der Reichskriegsflagge bekleidet in der Notaufnahme des Bundeswehrzentralkrankenhauses erschienen zu sein. In der Silvesternacht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2018
- 4 S 2200/17, 4 S 2201/17 und 4 S 2144/17 (Beschluss v. 09.02.2018) -
Entlassung von Bundeswehrsoldaten wegen Aufnahmeritualen zulässig
"Folterrituale" stellen auch bei allseitigem Einverständnis zwischen Beteiligten schwerwiegendes Fehlverhalten dar
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Entlassung von Bundeswehrsoldaten des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen in Pfullendorf wegen ihrer Teilnahme an folterartigen Aufnahmeritualen für rechtens erklärt.
Vier jungen Männer, zwei Soldaten auf Zeit sowie zwei Freiwillig Wehrdienstleistende, wurden von der Bundeswehr wegen ihrer Beteiligung an sogenannten Taufen und Gefangenenspielen entlassen. Einen Einblick in das ihnen vorgeworfene Fehlverhalten gaben u.a. Videosequenzen, die von einem der Soldaten aufgenommen worden waren. Sie geben einen Vorfall wieder, der sich im Oktober/November... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.04.2017
- BVerwG 2 C 16.16 u.a. -
Bundeswehrärzte: Vorzeitige Dienstquittierung führt zu Rückzahlungspflicht der dem Bund entstandenen Ausbildungskosten
Keine Verletzung des Eigentumsrechts
Verlassen Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, die Bundeswehr vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit, sind diese grundsätzlich verpflichtet dem Bund die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Vielzahl von Verfahren bekanntgegeben.
In den zu entscheidenden Fällen handelt es sich bei den Klägern um ehemalige Soldaten auf Zeit, die während ihrer Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolviert haben, in der großen Mehrheit der Fälle Humanmedizin. Nach der Verpflichtungserklärung der Kläger hätten diese für einen Zeitraum von rd. zehn Jahren nach Abschluss des Studiums in der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere... Lesen Sie mehr
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