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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.06.2011
- BVerwG 4 C 10.10 -
BVerwG: Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung erledigt sich nicht durch Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides
Baugenehmigungsbehörde ist berechtigt, Baugenehmigungsverfahren befristet auszusetzen
Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides erledigt sich nicht die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung. Die Zurückstellung eines Bauantrags ist ein Institut des Baurechts, das die Baugenehmigungsbehörde berechtigt, ein Baugenehmigungsverfahren befristet auszusetzen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, ein Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, beantragte eine
Stadt verfügt Anordnung der sofortigen Vollziehung des Zurückstellungsbescheides
Während des gerichtlichen Verfahrens ordnete die Beklagte die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Zurückstellungsbescheides an. Die Klägerin hat daraufhin ihre Klage auf Verpflichtung zur Erteilung der
Ausgang des Baugenehmigungsverfahrens war noch offen
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision blieb erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Verpflichtungsklage sich zum Zeitpunkt der Umstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage nicht erledigt hatte, weil der Ausgang des Baugenehmigungsverfahrens noch offen war.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 25.06.2008
[Aktenzeichen: 6 K 5811/07] - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2010
[Aktenzeichen: 8 S 3293/08]
- Genehmigung zum Neubau des Einzelhandelsmarktes unter Hinweis auf bestehende Veränderungssperre versagt
(Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 19.07.2010
[Aktenzeichen: 1 K 318/10]) - Änderung eines Bebauungsplans zu Lasten des Bauherrn im gerichtlichen Verfahren
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.2007
[Aktenzeichen: BVerwG 4 C 9.07]) - Bebauungsplan unwirksam - Lebensmittelmarkt darf gebaut werden
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.03.2006
[Aktenzeichen: 4 K 1762/05.NW])
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Dokument-Nr. 11890
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