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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zurückstellung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 09.10.2012
- 9 L 954/12 -

Amtsblatt muss "Amtsblatt" heißen und nicht "Amtliche Bekanntmachungen" - Öffentliche Bekanntmachung nur im "Amtsblatt" möglich

Zurückstellung einer Bauvoranfrage aufgrund formaler Fehler der öffentlichen Bekanntmachung nicht gerechtfertigt

Dem Bemühen der öffentlichen Verwaltungen, ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit durch eine „zeitgemäße“ Sprache zu verbessern, werden durch den Gesetzgeber in manchen Bereichen Grenzen gesetzt. Schreibt das Gesetz die Verwendung bestimmter Begriffe vor, sind diese nicht durch eine "moderne Behördensprache" zu ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Stadt Castrop-Rauxel die Entscheidung über eine Bauvoranfrage der Antragstellerin für einen Lebensmitteldiscountmarkt zurück, weil sie die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hatte und zu befürchten stand, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine solche Zurückstellung der Bauvoranfrage nicht erfüllt waren, weil der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wurde. Es dürfte ihm... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.06.2011
- BVerwG 4 C 10.10 -

BVerwG: Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung erledigt sich nicht durch Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides

Baugenehmigungsbehörde ist berechtigt, Baugenehmigungsverfahren befristet auszusetzen

Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides erledigt sich nicht die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung. Die Zurückstellung eines Bauantrags ist ein Institut des Baurechts, das die Baugenehmigungsbehörde berechtigt, ein Baugenehmigungsverfahren befristet auszusetzen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, ein Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, beantragte eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkts. Die beklagte Stadt stellte den Bauantrag für ein Jahr zurück, weil sie den Bebauungsplan so ändern wollte, dass das Vorhaben der Klägerin nicht mehr genehmigungsfähig ist. Die Klägerin legte gegen die... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2010
- 6 C 20.09 -

BVerwG: Keine Zurückstellung vom Wehrdienst vor Aufnahme des dualen Bildungsgangs

Vertrag über eine Berufsausbildung reicht nicht aus

Wenn ein Wehrpflichtiger wegen eines Studiums mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung (dualer Bildungsgang) vom Grundwehrdienst zurückgestellt werden will, muss er den dualen Bildungsgang zum Zeitpunkt des vorgesehenen Diensteintritts bereits begonnen haben. Es reicht nicht aus, dass der Wehrpflichtige einen Vertrag über eine Berufsausbildung geschlossen hat, die den praktischen Teil des Studiums bildet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Duale Bildungsgänge sind nach dem Wehrpflichtgesetz, was die Möglichkeit einer Zurückstellung vom Wehrdienst anbelangt, gegenüber einem hergebrachten Hochschulstudium privilegiert. Während ein solches nur dann eine Zurückstellung rechtfertigt, wenn zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist, stellt ein Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung grundsätzlich... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 20.09.2010
- 7 L 1107/10.KO -

VG Koblenz: Zurückstellung vom Wehrdienst auch wegen geplanter Bundeswehrreform rechtmäßig

Studierender muss vorerst aufgrund zu erwartender Aussetzung der Wehrpflicht und offener Rechtslage hinsichtlich des dualen Bildungsgangs keinen Wehrdienst leisten

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die aufschiebende Wirkung der Klage eines Studierenden, der zugleich betrieblich ausgebildet wird, gegen die Einberufung zum Grundwehrdienst angeordnet. Die Einberufung sei nicht sofort zu vollziehen, da die Rechtmäßigkeit wegen der betrieblichen Ausbildung zweifelhaft und zudem eine allgemeine Aussetzung der Wehrpflicht im Zuge der geplanten Bundeswehrreform zu erwarten sei.

Im zugrunde liegenden Fall berief das Kreiswehrersatzamt Koblenz den Antragsteller zum Grundwehrdienst ein. Er studiert an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement. Begleitend wird er in einem Gesundheitszentrum ausgebildet. Ziel ist dabei ein Hochschulabschluss, nicht aber zugleich ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Gegen die Einberufung legte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 14.06.2010
- 3 K 939/09.NW -

Zurückstellung vom Wehrdienst zur Aufnahme eines Studiums an einer Dualen Hochschule

Wenn Wehrdienst besondere Härte bedeuten würde

Ein Wehrpflichtiger ist wegen des Besuchs der Dualen Hochschule (hier: Baden-Württemberg) vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Im vorliegenden Fall hat der 1986 geborene Kläger vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2009 eine Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel absolviert und war in dieser Zeit vom Wehrdienst zurückgestellt.Im Juni 2009 hat er seine Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer der Pfalz bestanden und teilte dies der Wehrbereichsverwaltung mit. Sein Ausbildungsbetrieb... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2010
- 9 K 199/10, 9 K 503/10 und 9 K 1357/09 und Beschluss vom 28.06.2010 - 9 K 518/10 - -

VG Karlsruhe: Studenten der Dualen Hochschule haben Anspruch auf Zurückstellung vom Wehr- bzw. Zivildienst

Studium muss wegen Einberufung nicht unterbrochen werden

Studenten, die ihre Ausbildung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg machen, haben einem Anspruch auf Zurückstellung vom Wehr- oder Zivildienst führt, wenn eine Einberufung zur Unterbrechung des Studiums führen würde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor.

Am 1. März 2009 hat die Duale Hochschule Baden-Württemberg die Berufsakademie in Baden-Württemberg abgelöst. Sie bietet Studiengänge an, die aus akademischen Teilen und in einem externen Betrieb zu absolvierenden Praxisteilen bestehen, die im Rhythmus von etwa drei Monaten wechseln.Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat im zugrunde liegenden Fall der Klage eines Studenten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.02.2010
- 3 K 1414/09.NW -

Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Teilnahme an Industriemeisterkurs zulässig

Wehrpflichtgesetz schützt auch vor Unterbrechungen von Meisterprüfungslehrgängen

Wehrpflichtige, die einen Kurs zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung besuchen, sind vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Der 1988 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls hat vom 1. September 2005 bis zum 28. Februar 2009 eine Lehre als Chemikant absolviert. Im Februar 2008 wurde er als wehrdienstfähig gemustert, gleichzeitig aber wegen der Berufsausbildung bis einschließlich 28. Februar 2009 vom Wehrdienst zurückgestellt.Im Oktober 2009 beantragte er die weitere Zurückstellung bis... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 22.03.2010
- 1 L 87/10.TR -

VG Trier: Zurückstellung vom Wehrdienst – Schulische Ausbildung geht vor

Vorschrift des Wehrpflichtgesetzes schließt auch Freistellung für schulische Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg ein

Auch Wehrpflichtige, die eine schulische Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg begonnen haben, sind vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Antragsteller nach Erlangung des qualifizierten Sekundarabschlusses I im August 2009 einen auf vier Jahre angelegten Schulbesuch an der Berufsbildenden Schule für Wirtschaft Trier, der zu einem der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss führt, begonnen. Im Oktober 2009 erhielt er seinen Musterungsbescheid, gegen den er sich zunächst im Widerspruchsverfahren... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 26.02.2009
- 6 L 109/09.MZ -

Keine Zurückstellung vom Zivildienst wegen Chance auf Arbeitsvertrag

Keine unzumutbare Härte

Die Chance, nach einem befristeten Arbeitsvertrag einen unbefristeten zu erhalten, rechtfertigt es nicht, einen Zivildienstpflichtigen trotz der bevorstehenden Vollendung des 25. Lebensjahres vom Zivildienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.

Der in Mainz wohnhafte Antragsteller wird im Frühjahr 2009 25 Jahre alt. Nach seiner dreijährigen Berufsausbildung schloss das Ausbildungsunternehmen mit ihm einen Einjahresvertrag ab, der Ende Juni 2009 ausläuft. Im Januar 2009 berief ihn das Bundesamt für den Zivildienst zum 02.03.2009 zum Zivildienst ein.Der Antragsteller wandte ein, dass er einen Anspruch... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2008
- 9 K 482/08 -

Zivildienst geht vor Golfkarriere

Kein Anspruch auf Zurückstellung

Ein Zivildienstpflichtiger kann nicht verlangen, vom Zivildienst zurückgestellt zu werden, um seine Karriere als Golfprofi voranzutreiben, wenn er die Profikarriere begonnen hat, als er wegen einer Berufsausbildung zurückgestellt war und sich nicht rechtzeitig vergewissert hat, ob er im Anschluss an die Ausbildung Zivildienst leisten muss. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte damit den Eilantrag eines Zivildienstpflichtigen ab.

Der Zivildienstpflichtige wollte verhindern, seinen Dienst als Zivildienstleistender antreten zu müssen. Er war zunächst wegen einer Berufsausbildung vom Zivildienst zurückgestellt gewesen. Neben der Ausbildung spielte er Golf im Amateurlager.Kurz vor dem Ende seiner Ausbildung und dem Ende seiner Zurückstellungszeit entschloss er sich, ins Profilager überzuwechseln... Lesen Sie mehr