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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.05.2008
- BVerwG 5 B 27.0 -
Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingebürgerter türkischer Kinder nach Wiedereinbürgerung mit dem Vater
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat im November 2007 entschieden, dass drei zusammen mit ihren Eltern am 23. Juli 1999 eingebürgerte minderjährige Kinder die deutsche
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Landesanwaltschaft Bayern als Vertreterin des öffentlichen Interesses hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgewiesen. Die in erster Linie erhobenen Verfahrensrügen gegen die Feststellung des Sachverhalts hatten keinen Erfolg. Zu der Frage, ob der Verlust der deutschen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33/08 des BVerwG vom 09.06.2008
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Dokument-Nr. 6179
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