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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2018
- BVerwG 7 C 5.17 -
Bayerischer Landtag muss Presse Auskunft über Höhe der Vergütung der im häuslichen Abgeordnetenbüro beschäftigten Ehefrau erteilen
Auskunftsanspruch der Presse gebührt Vorrang vor Schutz personenbezogener Daten
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Landtagsamt einem Journalisten Auskunft über das von einem Landtagsabgeordneten an seine Ehefrau für die Beschäftigung im häuslichen Abgeordnetenbüro gezahlte Bruttogehalt geben muss.
Das Verwaltungsgericht München hatte der Klage auf Auskunftserteilung stattgegeben. Der Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die schutzwürdigen Interessen des Abgeordneten und seiner Ehefrau stünden der begehrten
BVerwG bejaht Auskunftsanspruch der Presse
Dem ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. Nach der hier erforderlichen Abwägung gebührt dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Presserechtlicher Auskunftsanspruch - Landtag muss Verwendung öffentlicher Mittel offenlegen
(Verwaltungsgericht München, Urteil vom 16.04.2015
[Aktenzeichen: M 10 K 13.4759]) - Journalist hat keinen Anspruch auf Auskunft über Höhe der Vergütung im Abgeordnetenbüro
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.11.2016
[Aktenzeichen: 7 B 16.454])
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Dokument-Nr. 26495
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