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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012
- BVerwG 8 C 24.11 -
Generelle Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unzulässig
Altersgrenze stellt unzulässige Benachteiligung wegen des Alters gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar
Eine Industrie- und Handelskammer (IHK) darf in ihrer Satzung keine generelle Höchstaltersgrenze für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festsetzen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der heute 75 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Falls war von der beklagten
Antrag auf weitere Verlängerung der Bestellung zunächst erfolglos
Der Antrag des Klägers auf weitere
Mit Satzungsregelung verfolgtes Ziel rechtfertigt keine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Die generelle
Art der beruflichen Betätigung bedarf keiner, mit dem Lebensalter in Zusammenhang stehenden besonderen Anforderung
Das Lebensalter steht auch nicht im Sinne von § 8 Abs. 1 AGG in innerem Zusammenhang mit einer besonderen Anforderung an die Art der beruflichen Betätigung; denn die Tätigkeit als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht München, Urteil vom 11.03.2008
[Aktenzeichen: M 16 K 07.2565] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.01.2009
[Aktenzeichen: 22 BV 08.1413] - BVerwG: Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 8 C 45.09 und BVerwG 8 C 46.09])
- OVG Rheinland-Pfalz: Höchstaltersgrenze für Verbeamtung rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011
[Aktenzeichen: 2 A 11385/10.OVG, 2 A 10059/11.OVG, 2 A 10068/11.OVG, 2 A 10139/11.OVG und 2 A 10140/11.OVG]) - EuGH zur Altersgrenze für Feuerwehrleute und Vertragszahnärzte
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.01.2010
[Aktenzeichen: C-229/08 und C-341/08])
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Dokument-Nr. 12974
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