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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011
- 2 A 11385/10.OVG, 2 A 10059/11.OVG, 2 A 10068/11.OVG, 2 A 10139/11.OVG und 2 A 10140/11.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Höchstaltersgrenze für Verbeamtung rechtmäßig
Altersgrenze von 45 Jahren für Zugang zum Lehramt stellt keinen Verstoß gegen Verbot der Altersdiskriminierung
Das Land Rheinland-Pfalz darf die Berufung in das Beamtenverhältnis davon abhängig machen, dass Bewerber das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
In mehreren Verfahren hatten sich Lehrerinnen und
OVG: Höchstaltersgrenze von 45 Jahren gerechtfertigt
Die Höchstaltersgrenze sei gerechtfertigt, um dem Anspruch auf die Gewährung von Versorgungsbezügen nach der Pensionierung, für die das Land aufkommen müsse, von einer Mindestarbeitszeit des Beamten abhängig zu machen. Dabei ermögliche die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- NRW: Regelung der Höchstaltersgrenze für Lehrerlaufbahnen ist mangelhaft
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.02.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 18.07 u.a.]) - VG Gelsenkirchen: Regelaltersgrenze von 65 Jahren gilt auch für Universitätsprofessoren
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 19.02.2010
[Aktenzeichen: 12 K 1310/08])
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Dokument-Nr. 11718
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