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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014
- 4 BV 13.1239 -
Für Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Ehegatten und Lebenspartnern sind grundsätzlich Einkünfte des Zweitwohnungsteuerpflichtigen entscheidend
Erhöhte Einkünftegrenze normiert keine Haushaltsbesteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern
Für eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Ehegatten und Lebenspartnern kommt es grundsätzlich nicht auf das Gesamteinkommen beider, sondern auf die Einkünfte des Zweitwohnungsteuerpflichtigen an. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und änderte damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Steuerpflicht einer Zweitwohnungsinhaberin in München entsprechend ab.
Nach dem Kommunalabgabengesetz wird eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung nicht erhoben, wenn die Summe der positiven
Regelung zur Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bezieht sich auf Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs normiert die für eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer geltende erhöhte Einkünftegrenze keine Haushaltsbesteuerung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2014
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Auch Zweitwohnung, die der Trennung vor einer Scheidung dient, unterliegt der Zweitwohnungssteuer
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2007
[Aktenzeichen: 14 A 2608/05]) - Bayerischer VGH: Zweitwohnungssteuer bei gleichzeitiger Nutzung als Erst- und Zweitwohnung nicht zu beanstanden
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.08.2011
[Aktenzeichen: 4 BV 10.1509])
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Dokument-Nr. 19190
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