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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.08.2011
- 4 BV 10.1509 -
Bayerischer VGH: Zweitwohnungssteuer bei gleichzeitiger Nutzung als Erst- und Zweitwohnung nicht zu beanstanden
Steuerbescheid entspricht Anforderungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Ist ein Miteigentümer einer Zweitwohnung zugunsten beruflich bedingter Zweitwohnungen von der Zweitwohnungssteuer befreit, kann der andere Miteigentümer der Wohnung dennoch zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war von 1997 bis 2009 zusammen mit seiner
VG hebt Bescheid zur Zweitwohnungssteuer auf – Dagegen gerichtete Berufung der Landeshauptstadt erfolgreich
Nachdem das Verwaltungsgericht München auf die Klage des Mannes hin den Bescheid mit Urteil vom 29. April 2010 aufgehoben hatte, legte die Landeshauptstadt mit Erfolg Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein, der die erstinstanzliche Entscheidung aufhob und die Klage abwies.
Einbeziehung in uneingeschränkte Steuerpflicht vom steuerlichen Anknüpfungspunkt folgerichtig
In seiner Entscheidung führt das Gericht aus, dass der Steuerbescheid den Anforderungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) entspreche. Im Gegensatz zur Auffassung des Verwaltungsgerichts sei kein eigener Steuermaßstab erforderlich, wenn mehrere Personen eine Wohnung zu ihrer persönlichen Lebensführung inne hätten, aber diese Wohnung nicht für alle von ihnen eine Zweitwohnung sei oder eine von ihnen von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2011
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
- Auch Zweitwohnung, die der Trennung vor einer Scheidung dient, unterliegt der Zweitwohnungssteuer
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2007
[Aktenzeichen: 14 A 2608/05]) - BVerfG erklärt Zweitwohnungssteuer für berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen für unzulässig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.10.2005
[Aktenzeichen: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03]) - Zweitwohnungssteuer auch für berufsbedingte Nebenwohnung zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.04.2000
[Aktenzeichen: BVerwG 11 C 12.99])
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Dokument-Nr. 12169
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