die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.11.2024
- 2 BvL 6/19 -
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe verfassungswidrig
Unterschiedliche Behandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften bei der Heranziehung zum besonderen Kirchgeld stellt mittelbare Ungleichbehandlung wegen sexueller Orientierung dar
Das Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 4 Abs. 1 Nr. 5 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes (SächsKiStG) in der bis zum 31. August 2015 geltenden Fassung (a.F.) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar ist, weil darin Ehegatten nicht mit Lebenspartnern gleichgestellt werden. Die Vorschrift bleibt für Veranlagungszeiträume bis zum 31. Dezember 2013 weiter anwendbar.
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 SächsKiStG a.F. sieht vor, dass die Kirchensteuer in Form eines besonderen Kirchgelds von Kirchensteuerpflichtigen erhoben werden kann, deren Ehegatten keiner steuererhebenden Kirche angehören (besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe). Das besondere Kirchgeld zieht als Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten heran. Vorschriften, die diese Regelung auf eingetragene Lebenspartnerschaften erstrecken, enthielt das Sächsische Kirchensteuergesetz in der bis zum 31. August 2015 geltenden Fassung nicht. Mit Wirkung zum 1. August 2001 führte der Bundesgesetzgeber das Institut der Lebenspartnerschaft ein,... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.12.2019
- 1 BvR 3087/14 -
Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stattgegeben, der in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, für den aber eine Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wie für ledige Versicherte berechnet worden war. Zwar waren die Fachgerichte zutreffend davon ausgegangen, dass verpartnerte Versicherte bei der Berechnung der Zusatzrente so zu behandeln sind wie Verheiratete. Doch durfte dies nicht von einem Antrag abhängig gemacht werden, da verpartnerte Versicherte damals nicht erkennen konnten, dass sie diesen Antrag hätten stellen müssen. Weder bezog sich die Antragsregel auf sie noch hielt die damals herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur eine Gleichstellung für geboten. Die formal gleiche Anforderung, einen Antrag auf eine günstigere Berechnung der Zusatzrente zu stellen, führt in diesem Fall zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung. Sie ist rückwirkend zu beseitigen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten nach Renteneintritt regelmäßig eine Zusatzversorgung über die VBL. Diese wurde bei Eheleuten nach deren günstigeren Steuerklasse berechnet, wenn sie nach § 56 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der VBL in der damals geltenden Fassung (VBLS a. F.) einen entsprechenden Antrag stellten.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.08.2016
- XII ZB 351/15 -
Keine Anerkennung der Vaterschaft eines deutschen Samenspenders für in Kalifornien kryokonservierte Embryonen
Deutsches Recht sieht Vaterschaftsfeststellung vor der Geburt des Kindes nicht vor
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein deutscher Samenspender als Vater der mit seinem Sperma gezeugten, in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik in flüssigem Stickstoff eingefrorenen Embryonen festgestellt werden kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im gemeinsamen Haushalt leben - neben einer im Jahre 2010 von einer Leihmutter in Indien geborenen Tochter - zwei im Oktober 2012 von einer Leihmutter in Kalifornien geborene Töchter. Nach Darstellung des Antragstellers wurden diese mittels seiner Spermazellen sowie Eizellen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.05.2016
- VG 26 K 238.14 -
Kein Schadensersatz wegen nicht gewährter Beihilfe an Lebenspartner
Damalige Auffassung über Nichtgewährung der Beihilfe mit verfassungs- und europarecht vereinbar
Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen versagter Beilhilfe an den Lebenspartner für die Zeit vor 2009. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Im hier zugrundeliegenden Fall ging der seit 1984 im Dienst des Auswärtigen Amtes tätige Kläger 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Seinen Lebenspartner versicherte er in einer privaten Krankenversicherung; dieser Personenkreis fand nach den seinerzeit für Beamte geltenden Beihilfevorschriften keine Berücksichtigung.Ende 2009 forderte der Kläger in Anlehnung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 09.10.2015
- 1 K 2135/14 -
Kein Familienzuschlag für Beamten, der in einer in Belgien eingetragenen Lebenspartnerschaft (cohabitation légale) lebt
Cohabitation légale ist nicht auf Dauer angelegt und unterscheidet sich daher von Ehe bzw. Eingetragener Lebenspartnerschaft
Aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes folgt keine Pflicht zur Gleichstellung der cohabitation légale mit der Ehe bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem deutschen Lebenspartnerschaftsgesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und einem Beamten, der in einer cohabitation légale lebt, den Familienzuschlag versagt.
Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird Beamten gewährt, die verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben. Seine Klage auf Zahlung eines Familienzuschlags hat der in Belgien wohnende Beamte damit begründet, dass die belgische cohabitation légale, die für ihn und seine Partnerin eingetragen sei, der Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.02.2015
- XII ZB 473/13 -
Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter: Auch Samenspender muss als leiblichem Vater Möglichkeit zur Beteiligung am Adoptionsverfahren eingeräumt werden
Verweigerung der Angabe des leiblichen Vaters kann zur Ablehnung der Adoption führen
Eine (Stiefkind-)Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter darf bei fehlender rechtlicher Vaterschaft grundsätzlich nur ausgesprochen, wenn das Familiengericht dem leiblichen Vater zuvor die Möglichkeit gegeben hat, sich am Adoptionsverfahren zu beteiligen. Möglicher leiblicher Vater kann dabei auch ein Samenspender sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin und die Mutter des Kindes sind eingetragene Lebenspartnerinnen. Das betroffene Kind ist mithilfe einer "privaten" Samenspende gezeugt worden und wurde im November 2010 geboren. Die Lebenspartnerin der Mutter hat die Annahme des Kindes beantragt. Sie hat eine Zustimmungserklärung des leiblichen Vaters allerdings nicht vorgelegt... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.01.2014
- 12 UF 14/13 -
OLG Schleswig-Holstein erkennt Adoption eines Kindes in den USA durch homosexuelle Lebenspartnerinnen an
Amerikanische Adoptionsentscheidung steht nicht in eklatantem Widerspruch zu wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Adoptionsentscheidung eines us-amerikanischen Gerichts in Deutschland anerkannt, die die gemeinsame Adoption eines Kindes in den USA durch eine homosexuelle Lebensgemeinschaft aussprach. Nach deutschem Recht ist die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes für eingetragene Lebenspartner in Deutschland durch die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen (§ 1741 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2008 adoptierten die Beteiligte zu 1) (deutsche Staatsangehörige) und ihre Lebensgefährtin, die Beteiligte zu 2) (us-amerikanische Staatsangehörige), in den USA gemeinsam ein im Jahr 2008 geborenes Kind. Die beiden Frauen leben und lebten in den USA. und waren damals nicht verheiratet oder sonst in einer rechtlich abgesicherten... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2014
- 1 BvL 2/13 und 1 BvL 3/13 -
Unzulässige Richtervorlage zum gemeinschaftlichen Adoptionsrecht von eingetragenen Lebenspartnerschaften
Einschlägige Fachliteratur und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Amtsgericht Berlin-Schöneberg nicht ausreichend berücksichtigt
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage zum gemeinschaftlichen Adoptionsrecht von eingetragenen Lebenspartnerschaften für nicht zulässig erklärt. Nach Ausführungen des Gerichts entsprechen die Beschlüsse des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg nicht den Begründungsanforderungen, da die einschlägige Fachliteratur und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kaum berücksichtigt wurden.
Den Verfahren der konkreten Normenkontrolle liegen zwei Adoptionsverfahren zugrunde, die ein in eingetragener Lebenspartnerschaft lebendes Paar im Hinblick auf zwei volljährige ehemalige Pflegekinder veranlasst hat. Mit Beschlüssen vom 8. März 2013 hatte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg die Adoptionsverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.12.2013
- C-267/12 -
Homosexuelle Arbeitnehmer müssen bei Schließung einer Lebenspartnerschaft gleiche Vergünstigungen erhalten wie Arbeitnehmer nach Eheschließung
Verweigerung von Vergünstigungen stellt unmittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung dar
Ein Arbeitnehmer, der einen zivilen Solidaritätspakt mit einem Partner gleichen Geschlechts schließt - weil das Land homosexuellen Paaren eine Eheschließung nicht gestattet -, muss die gleichen Vergünstigungen erhalten, wie sie seinen Kollegen aus Anlass ihrer Eheschließung gewährt werden. Die Weigerung, ihm diese Vergünstigungen zu gewähren, stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung dar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Nach französischem Recht war zu dem für diese Rechtssache maßgeblichen Zeitpunkt* die Ehe Paaren unterschiedlichen Geschlechts vorbehalten.Herr Hay ist Angestellter des Crédit agricole mutuel, nach dessen Tarifvertrag** Arbeitnehmern aus Anlass ihrer Eheschließung bestimmte Vergünstigungen gewährt werden, nämlich Sonderurlaubstage und eine Gehaltsprämie. Herrn Hay,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 15.07.2013
- S 5 LW 4/10 -
Anspruch auf Zuschläge zur Hinterbliebenenrente besteht auch für eingetragene Lebenspartner
Lebenspartner haben dieselben Ansprüche auf Leistungen wie Ehepartner
Das Sozialgericht Braunschweig hat entschieden, dass eingetragene Lebenspartner dieselben Ansprüche auf Leistungen wie Ehepartner haben und für sie somit auch ein Anspruch auf Zuschläge zur Hinterbliebenenrente besteht.
Der 1955 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begründete im August 2008 eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit einem Landwirt. Der inzwischen verstorbene Lebenspartner des Klägers bezog von der Beklagten seit 1999 eine Altersrente, einschließlich eines so genannten Zuschlages bei Zugangsrenten nach § 97 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).... Lesen Sie mehr