Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2013, 1659
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2013, Seite: 1659
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2013, 1659:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2013
- V ZR 212/12 -
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer
Wohnungseingangstüren stehen nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers, sondern sind zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom10.09.2013
- 3 C 95/13 -
Pflicht zum Überstreichen einer ungewöhnlichen Wandfarbe nach Auszug nur bei entsprechender mietvertraglicher Regelung
Ein Mieter hat das Recht während der Mietzeit frei darüber zu entscheiden, in welcher Farbe er seine Wände streichen möchte. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter nur dann die Beseitigung einer ungewöhnlichen Wandfarbe verlangen, wenn eine entsprechende Verpflichtung des Mieters im Mietvertrag geregelt ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2013, 1659 wird teils auch als „GE 13, 1659“, „GE 2013, S. 1659“ oder „GE 13, S. 1659“ zitiert.