Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2020, 205
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2020, Seite: 205
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2020, 205:
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom21.11.2019
- 106 C 400/18 -
Gaslieferungsvertrag kommt mit dem verbrauchenden Wohnungsmieter zustande und nicht mit dem Hauseigentümer
Verbraucht ein Wohnungsmieter in seiner Wohnung Gas, so kommt der Gaslieferungsvertrag mit dem Mieter zustande und nicht mit dem Hauseigentümer. Jedoch ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Mieter zu benennen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2020, 205 wird teils auch als „GE 20, 205“, „GE 2020, S. 205“ oder „GE 20, S. 205“ zitiert.