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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 21.11.2019
- 106 C 400/18 -
Gaslieferungsvertrag kommt mit dem verbrauchenden Wohnungsmieter zustande und nicht mit dem Hauseigentümer
Hauseigentümer zur Benennung des Mieters verpflichtet
Verbraucht ein Wohnungsmieter in seiner Wohnung Gas, so kommt der Gaslieferungsvertrag mit dem Mieter zustande und nicht mit dem Hauseigentümer. Jedoch ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Mieter zu benennen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmen zur
Kein Anspruch auf Zahlung der Gasrechnung gegen Hauseigentümer
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied gegen das Gasversorgungsunternehmen. Diesem stehe gegen den
Pflicht zur Benennung des Mieters
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2020
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (zt/GE 2020, 205/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 205 GE 2020, 205
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Dokument-Nr. 28554
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