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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.02.2009
- L 6 SO 78/07 -
LSG Hessen: Briefkasten ohne Namen nicht ordnungsgemäß
Versäumte Klagefrist wegen nicht zustellbarer Post ist selbstverschuldet
Wer seinen Briefkasten nicht mit seinem Namen kenntlich macht, daher Post nicht erhält und eine Klagefrist versäumt, hat dies selbst verschuldet. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird in diesem Fall nicht gewährt. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein Mann aus dem Landkreis Groß-Gerau beantragte Sozialhilfe. Da er die erforderlichen Beweismittel zur Überprüfung der Hilfebedürftigkeit nicht vorgelegt habe, wurde sein Antrag abgelehnt. Der Prozessbevollmächtigte schickte seinem 44-jährigen Mandanten den Widerspruchsbescheid noch innerhalb der
Fristversäumnis wurde vom Kläger selbst verschuldet
Die Richter beider Instanzen lehnten eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/09 des LSG Hessen vom 16.06.2009
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Dokument-Nr. 8005
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