die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2023
- 14 K 125/23 E -
Klageerhebung per Fax durch Steuerberater unzulässig
Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt
Eine durch einen Steuerberater im Januar 2023 per Fax erhobene Klage ist auch dann unzulässig, wenn der Registrierungsbrief für das beSt dem Steuerberater im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zugegangen war . Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Die Kläger wurden bei ihrer Klageerhebung durch einen Steuerberater vertreten. Dieser reichte die Klage im Januar 2023 per Fax bei Gericht ein. Den zur Registrierung erforderlichen Brief mit dem Registrierungscode für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ("beSt") hatte der Steuerberater zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten. Die Steuerberaterkammer hatte dazu vorab ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass die Briefe voraussichtlich in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 in fünf Tranchen und alphabetischer Reihenfolge (der Namen) versandt würden. Zudem wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, sich bereits im Vorfeld der Versendung der Registrierungsbriefe... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28.04.2023
- XI B 101/22 -
Steuerberater zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet
Fehlende beSt-Freischaltung nur ausnahmsweise Grund für Wiedereinsetzung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind. Begehren sie wegen verspäteter elektronischer Übermittlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) mit der Begründung, dass sie bei Ablauf der Frist für die Nutzung des beSt noch nicht freigeschaltet worden seien, müssen sie darlegen, weshalb sie von der Möglichkeit der Priorisierung ihrer Registrierung („fast lane“) keinen Gebrauch gemacht haben.
In einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ging im Januar 2023 beim BFH die Beschwerdebegründung eines Steuerberaters per Telefax ein. Auf den Hinweis der Geschäftsstelle, dass die Beschwerdebegründung seit dem 01.01.2023 als elektronisches Dokument übermittelt werden muss, legte der Steuerberater im Februar 2023 die Begründung (durch einen unterbevollmächtigten Rechtsanwalt) in... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.12.2022
- 9 K 1957/22 E,G -
Technische Nutzungsprobleme des beA müssen unverzüglich glaubhaft gemacht werden
Pflicht zur Nutzung des betrieblichen Anwaltspostfachs
Macht ein Rechtsanwalt geltend, eine Klage (vorübergehend) nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form erheben zu können, muss er die technische Unmöglichkeit dem Gericht gegenüber unverzüglich glaubhaft machen. Dies hat der 9. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 7. Dezember 2022 (Az. 9 K 1957/22 E,G) entschieden.
Ein Rechtsanwalt erhob für den Kläger am 14. August 2022 per Telefax sowie am Folgetag nochmals per Brief eine Klage. Nachdem der Berichterstatter den Prozessvertreter auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 52 d FGO hingewiesen hatte und hierauf keine weitere Stellungnahme erfolgt war, erließ er einen Gerichtsbescheid, mit dem er die Klage als unzulässig abwies. Hiergegen... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2021
- 8 K 1416/20 -
Keine Wiedereinsetzung gemäß § 56 FGO trotz pandemiebedingter Gründe bei Organisationsverschulden in der Kanzlei
Klage wegen Nichteinhaltung der Klagefrist unzulässig
Das FG Düsseldorf hatte über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Klagefrist zu entscheiden.
Am 09.06.2020, einen Tag nach Ablauf der Klagefrist, erhob die anwaltlich vertretene Klägerin eine Klage und stellte zugleich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Prozessbevollmächtigte der Klägerin war eine Kanzlei mit mehreren Berufsträgern. Die Rechtsanwältin, die die Klageschrift unterzeichnet hatte, trug vor, dass sie die Klage nicht fristgemäß habe erheben... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 09.03.2021
- 6 K 1900/19 E -
Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Steuererklärung
Schuldhaft versäumte Einspruchsfrist verhindert Wiedereinsetzung
Ergeht aufgrund eines fehlerhaften Eintrags in der Einkommensteuererklärung ein falscher Bescheid, kann keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist gewährt werden. Dies hat das Finanzgerichts Münster entschieden
Der Kläger erstellte seine Einkommensteuererklärung für 2017 in elektronischer Form ohne Mithilfe eines Steuerberaters. Auf der Anlage V setzte er in der Kategorie "Absetzung für Abnutzung für Gebäude" unter Ziffer 33 Kreuze für "linear" und "wie 2016". Ebenfalls unter der Ziffer 33 trug er in den Feldern "Werbungskosten" und "Summe abzugsfähige Werbungskosten" jeweils einen Betrag... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.04.2018
- VI ZB 44/16 -
BGH: Auch Einzelanawalt ohne Personal auf einer Insel muss sich um Vertretung für den Fall einer plötzlichen Erkrankung kümmern
Schuldhafte Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung
Auch ein Einzelanwalt ohne Personal, der auf einer Insel mit wenigen weiteren Kollegen tätig ist, muss sich darum kümmern, dass er im Fall einer unerwarteten Erkrankung eine Vertretung hat. Kommt er dem nicht nach, ist ihm die Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist anzulasten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Rechtsanwalt auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro wegen einer behaupteten Persönlichkeitsverletzung im Zusammenhang mit einem Zeitungsartikel. Der Anwalt war als Einzelanwalt ohne Personal tätig und vertrat sich in dem Fall selbst. Er lebte auf einer Nordseeinsel. Nachdem das Landgericht Aurich die Klage abwies, legte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 12.07.2017
- 3 K 1167/16.MZ -
Exmatrikulation bei verspäteter Zahlung von Semesterbeiträgen
Rechtzeitige Zahlung oder Rückmeldung im Verantwortungsbereich des Studierenden
Wird die Zahlung des Semesterbeitrags für das folgende Semester auch nach Ergehen eines Exmatrikulationsbescheids nicht fristgerecht vorgenommen und beruft sich der Studierende darauf, dass ihm hierfür ein entsprechender Geldbetrag nicht zur Verfügung stehe, kann er die Exmatrikulation nicht mehr abwenden. Insbesondere kann er mit dieser Begründung keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen den Exmatrikulationsbescheid erreichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall wurde dem Kläger zum Ende eines Semesters exmatrikuliert, weil er den Semesterbeitrag für das Folgesemester nicht innerhalb der geltenden Rückmeldefrist gezahlt hatte. In dem Exmatrikulationsbescheid der beklagten Hochschule in Mainz wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch nunmehrige Zahlung des Beitrags binnen eines Monats nach Zugang des Bescheids die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.11.2015
- VI ZR 567/15 -
BGH: Schuldhafte Fristversäumung bei Nichteinlegung eines Rechtsmittels wegen zunächst erfolgter Ablehnung des Deckungsschutzes durch Rechtsschutzversicherung
Fehlender Wille zur Tragung des Kostenrisikos begründet keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Legt eine Partei deshalb kein Rechtsmittel ein, weil die Rechtsschutzversicherung zunächst einen Deckungsschutz verneint und die Partei nicht das Kostenrisiko tragen will, so liegt eine schuldhafte Fristversäumung vor. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im September 2015 zur Versäumung der Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch die Klägerin, weil die Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage ablehnte. Erst nachdem diese erfolgte, legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde ein und beantragte wegen der Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 01.12.2016
- S 10 AS 816/15 -
Ohne Antrag kein ALG II: Arbeitslosengeld II gibt es erst nach Antragstellung
Hinweis auf Notwendigkeit der Antragstellung ausreichend
Sendet ein Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") das Antragsformular nicht ausgefüllt zurück, so hat dieser nach Einreichung des Formulars keinen Anspruch auf rückwirkende Leistung. Auch nicht dann, wenn der Antragsteller seelisch erkrankt ist. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
Im vorliegenden Fall bezog der Kläger seit 2013 Hartz IV vom Jobcenter. Die Leistungen wurden immer für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Bei nahendem Ablauf eines Bewilligungszeitraums sandte das Jobcenter dem Mann ein neues Antragsformular zu und wies auf die Notwendigkeit eines Antrages hin. Auch als die Leistungen Ende Dezember 2014 ausliefen, wurde dem Leistungsempfänger Anfang... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.02.2016
- VII ZB 36/15 -
BGH zum Fristverlängerungsantrag per Fax: Bei Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt muss dieser vor Fristlöschung Vorhandensein eines Sendeprotokolls und Empfangsbestätigung prüfen
Fehlende Prüfung begründet Verschulden an Fristversäumnis
Nimmt der Rechtsanwalt selbst die Fristenkontrolle vor, so muss er bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax vor Löschung der Frist im Fristenkalender überprüfen, ob ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen. Kommt er dem nicht nach, hat er ein etwaiges Fristversäumnis zu verschulden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dann nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt wurde im Jahr 2015 damit beauftragt gegen ein Urteil Berufung einzulegen. Zwar kam er dem nach, jedoch erfolgte die Berufungsbegründung verspätet. Dies hatte seine Ursache darin, dass ein Fristverlängerungsantrag bezüglich der Berufungsbegründungsfrist nicht an das Berufungsgericht abgeschickt wurde. Der Rechtsanwalt hatte... Lesen Sie mehr