wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 05.01.2017
13 UF 125/16 -

Nicht von Krankenkasse übernommene Kosten einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung des gemeinsamen Kindes stellen unter­halts­recht­lichen Sonderbedarf dar

Quotale Haftung der Eltern nach Einkommens- und Ver­mögens­verhältnis­sen

Die nicht von der Krankenkasse übernommenen Kosten einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung des gemeinsamen minderjährigen Kindes, stellen einen unter­halts­recht­lichen Sonderbedarf im Sinne von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar. Beide Elternteile haften dafür ausgehend von ihren Einkommens- und Ver­mögens­verhältnis­sen nach einer Quote. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit September 2013 lebten die verheirateten Eltern einer gemeinsamen minderjährigen Tochter getrennt. Das Kind lebte im Haushalt der Mutter. Im Sommer 2015 wurde eine Zahnfehlstellung bei dem nunmehr 12-jährigen Kind festgestellt. Die dadurch notwendige kieferorthopädische Behandlung sollte über den Kassenanteil hinaus 1.700 EUR kosten. Die Mutter verlangte ausgehend von den Einkünften des Vaters 90 % der Kosten von dem Vater ersetzt. Dieser, der bereits einen freiwilligen monatlichen Unterhalt von 364 EUR leistete, war damit nicht einverstanden. Er meinte, beide Elternteile haben für die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung je zur Hälfte einzustehen. Somit könne die Mutter lediglich 850 EUR verlangen.

Amtsgericht gab Antrag der Mutter statt

Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee gab dem Antrag der Mutter statt. Ausgehend von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern hafte der Vater für die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung zu 90 % und somit in Höhe von 1.500 EUR. Gegen diese Entscheidung legte der Vater Beschwerde ein.

Kammergericht bejahte ebenfalls Haftung in Höhe von 90 %

Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Vaters zurück. Die nicht von der Krankenkasse übernommenen Kosten für die kieferorthopädische Behandlung des gemeinsamen minderjährigen Kindes stellen einen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf im Sinne von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar. Für den Sonderbedarf haften die Eltern quotal entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2018
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.07.2016
    [Aktenzeichen: 13 UF 125/16]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Unterhaltsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2017, Seite: 1309
FamRZ 2017, 1309

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25479 Dokument-Nr. 25479

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25479

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?