wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonderbedarf“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.09.2020
- 4 UF 176/19 -

Überlassung einer dem unterhalts­pflichtigen Elternteil gehörenden Wohnung mindert Barunterhaltsverpflichtung

Keine Erhöhung des laufenden Elementarunterhalts

Wird der Wohnbedarf eines Kindes durch die Überlassung einer dem unterhalts­pflichtigen Elternteil gehörenden Wohnung gedeckt, ist dies durch eine angemessene Herabstufung der für die Unterhaltshöhe maßgeblichen Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls, wenn der betreuende Elternteil keinen Ehegattenunterhalt geltend macht und der barunterhalts­pflichtige Elternteil keine Nutzungs­entschädigung für die Überlassung der Wohnung beansprucht. Die hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Die getrenntlebenden Eltern streiten um Unterhalt für die drei aus ihrer Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder. Die Mutter begehrt eine Erhöhung der derzeit mit 115 % des Mindestunterhalts festgelegten Unterhaltsverpflichtung des Vaters. Sie wohnt mit den Kindern in der vormaligen Ehewohnung. Diese gehört dem Vater zu 60 %; er hat seinen Anteil mietfrei überlassen. Eins der Kinder erhielt eine private außerschulische Förderung in den Fächern Deutsch und Englisch. Ein anderes Kind wurde aufgrund einer Lese- und Rechtschreibschwäche sowie einer Aufmerksamkeitsstörung gesondert gefördert. Für die damit jeweils verbundene finanzielle Belastung macht... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2018
- S 3 AS 5445/17 -

Anschaffung einer Notbevorratung stellt keinen unabweisbaren Bedarf gemäß SGB II dar

Zeitlich gestaffelte Anlegung eines Notvorrates auch mit den im Regelbedarf enthaltenen und vorrangig anzugehenden Ansparpotenzialen möglich

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch in Ermangelung einer Erwerbstätigkeit eines Hilfebedürftigen die Anschaffung einer Notbevorratung keinen unabweisbaren Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II darstellt.

Im zugrunde liegenden Fall beantragte die Klägerin im August 2018 einen Kostenvorschuss zur Übernahme für eine einmalige Notbevorratung in Höhe von insgesamt 250 Euro und verwies hierbei auf eine Empfehlung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus dem Jahr 2016. Die einmalige Beihilfe solle Bedarfe wie Lebensmittel, Wasser, Haushaltsgegenstände, Hygieneartikel... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 05.01.2017
- 13 UF 125/16 -

Nicht von Krankenkasse übernommene Kosten einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung des gemeinsamen Kindes stellen unter­halts­recht­lichen Sonderbedarf dar

Quotale Haftung der Eltern nach Einkommens- und Ver­mögens­verhältnis­sen

Die nicht von der Krankenkasse übernommenen Kosten einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung des gemeinsamen minderjährigen Kindes, stellen einen unter­halts­recht­lichen Sonderbedarf im Sinne von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar. Beide Elternteile haften dafür ausgehend von ihren Einkommens- und Ver­mögens­verhältnis­sen nach einer Quote. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit September 2013 lebten die verheirateten Eltern einer gemeinsamen minderjährigen Tochter getrennt. Das Kind lebte im Haushalt der Mutter. Im Sommer 2015 wurde eine Zahnfehlstellung bei dem nunmehr 12-jährigen Kind festgestellt. Die dadurch notwendige kieferorthopädische Behandlung sollte über den Kassenanteil hinaus 1.700 EUR kosten.... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundessozialgericht, Urteil vom 25.10.2017
- B 14 AS 4/17 R -

Hartz IV: Hilfeempfänger hat Anspruch auf Kostenerstattung für Brillenreparatur

Brillenreparatur gilt als Sonderbedarf

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für die Reparatur der Brille eines Empfängers von Arbeitslosengeld II übernehmen muss.

Der 1960 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stand im laufenden Bezug von Arbeitslosengeld II. Am 3. Juni 2014 beantragte er beim beklagten Jobcenter die Übernahme der Kosten für die Einarbeitung eines Brillenglases unter Vorlage der Rechnung (Einarbeiten: 10 Euro, 1 Glas links: 65,50 Euro, Entspiegelung: 44 Euro, abzüglich 9,50 Euro, Gesamtpreis: 110 Euro). Das Jobcenter... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Detmold, Beschluss vom 19.02.2015
- 32 F 132/13 -

Kindesunterhalt: Kein Anspruch des Sohnes gegen unterhalts­pflichtigen Vater auf Kostenübernahme für Klassenfahrt und kiefer­orthopädische Behandlung

Kein Vorliegen eines Sonderbedarfs und Mehrbedarfs

Der Sohn kann von seinem unterhalts­pflichtigen Vater nicht verlangen, sich anteilig an den Kosten einer Klassenfahrt zu beteiligen, wenn die Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind. Ein Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt dann nicht vor. Zudem ist der Vater nicht verpflichtet die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung des Sohnes zu übernehmen, wenn diese medizinisch nicht notwendig ist. Ein Anspruch auf Mehrbedarf nach § 1610 BGB besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines 15-jährigen Schülers waren geschieden. Der Schüler hatte zwei Schwestern und lebte bei seiner Mutter. Der Vater zahlte für den Sohn einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 396,50 EUR. Der Sohn verlangte nunmehr vom Vater, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in Höhe von 3.500 EUR zu übernehmen. Da seine... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 05.03.2004
- AN 4 K 04.00052 -

Kein Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen für Prostituierte, Pornofilme und Kondome

Persönliche sexuelle Bedürfnisse sind aus Regelsatzleistung zu befriedigen

Ein Sozial­leistungs­empfänger muss die durch die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse entstandenen Kosten aus der Regelsatzleistung tragen. Ein Anspruch auf zusätzliche Sozialleistung für Prostituierte, Pornofilme und Kondome besteht nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Sozialleistungsempfänger beantragte im September und Oktober 2003 zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse zusätzliche Sozialleistung. Im Einzelnen wollte er die Übernahme der Kosten für monatlich vier Besuche in einem Freudenhaus, für das mieten von monatlich mindestens acht Pornofilmen aus einer Videothek sowie für Kondome und... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 11.01.2011
- S 21 AS 926/10 -

SG Detmold: Grundsicherungsträger muss Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille übernehmen

Gleitsichtbrille stellt Sonderbedarf nach dem SGB II dar

Die Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB II sind als unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger Mehrbedarf vom zuständigen Grundsicherungsträger zu übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezieht Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Im Februar 2010 beantragte der Kläger die Übernahme der Kosten für eine neue Gleitsichtbrille. Der Grundsicherungsträger lehnt die Kostenübernahme jedoch ab.Daraufhin klagte der Mann und gab an, dass er ohne eine neue Brille zur Verrichtung vieler alltäglicher... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.11.2010
- III R 111/07 -

BFH: Ausbildungsfreibetrag verfassungskonform

Bei Prüfung steuerlicher Entlastung sind Kinderfreibetrag sowie zu gewährender Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag mit einzubeziehen

Der Mehrbedarf, der Eltern für den Unterhalt eines auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachten volljährigen Kindes entsteht, wird in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im zugrunde liegenden Fall machte ein Ehepaar, dessen Tochter auswärts an einer Universität studierte, in einem finanzgerichtlichen Verfahren gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 erfolglos verfassungsrechtliche Bedenken geltend gegen die Höhe des in § 33 a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorgesehenen Freibetrags von 924 Euro, der den Sonderbedarf für auswärts studierende Kinder abgelten soll.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.12.2009
- VI R 63/08 -

BFH: Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Auch im Einzelfall ungewöhnlich hohe Belastungen zählen zum üblichen Ausbildungsbedarf

Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule sind nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, können die Aufwendungen als so genannte außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 14.07.2009
- S 20 SO 26/09 -

Sozialhilfe: Kein Anspruch auf Bezahlung eines neuen Duschschlauchs

Installation eines neuen Duschschlauchs ist im Regelbedarf enthalten

Das Sozialamt muss die Kosten für die Installation eines neuen Duschschlauchs nicht erstatten. Dies entschied das Sozialgericht Aachen auf die Klage einer wegen einer psychischen Erkrankung unter gesetzlicher Betreuung stehenden Sozialhilfeempfängerin. Die Richter wiesen deren Klage ab.

Die Klägerin, die im ersten Semester Jura studierte, hatte durch einen Installateur einen neuen Duschschlauch im Badezimmer ihrer Mietswohnung installieren lassen. Sie bezahlte die Rechnung über 40 Euro, war aber der Auffassung, dass das Sozialamt ihr die Kosten erstatten müsse.Die Mitarbeiter des Sozialamts waren anderer Meinung. Sie lehnten eine Kostenerstattung... Lesen Sie mehr