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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 14.06.2013
- 5 W 119/13 -
Angabe zur OLG-Zulassung eines Anwalts im Impressum der Homepage keine irreführende Werbung
Fehlen einer hervorgehobenen Werbeaussage
Gibt ein Anwalt auf seiner Homepage an, dass er über eine Oberlandesgerichts-Zulassung verfügt, so liegt darin keine irreführende Werbung, wenn der Hinweis nicht hervorgehoben ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der im
Irreführende Werbung lag nicht vor
Das Kammergericht hielt die Angabe zur
Kein Vorliegen einer hervorgehobenen Werbeaussage
Zwar habe eine
Sonach liege hier im Streitfall keine unzulässige,
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2013
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Beschluss vom 06.05.2013
[Aktenzeichen: 103 O 65/13]
Jahrgang: 2013, Seite: 1308 NJW-RR 2013, 1308
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Dokument-Nr. 17281
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