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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.04.2023
- 12 Sa 513/22) -
Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L
Differenzierung nach der Höhe der Vergütung in § 74 a des Landesgesetzes gerechtfertigt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben.
Das Land Berlin gewährt Beamten bis einschließlich der
Höher eingruppierte Tarifbeschäftigte monierten Ungleichbehandlung
Die Klägerinnen und Kläger in den hiesigen Verfahren sind in verschiedenen Bereichen der Verwaltung des Landes Berlin mit Eingruppierungen nach den Entgeltgruppen 14 bzw. 15 TV-L beschäftigt: Sie haben die Gewährung der
LAG: Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar
Das Landesarbeitsgericht hat die Anträge in allen drei Verfahren zurückgewiesen. Der arbeitsrechtliche
Kein Verstoß gegen Gleichheitsgebot des Art. 3 GG
§ 74 a Absatz 8 in der beamtenrechtlichen Regelung zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2023
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32852
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