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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hauptstadtzulage“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.12.2023
- 5 K 77/21 -
Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig
Verwaltungsgericht hat die Frage zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74 a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.
Der Kläger des Verfahrens war Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat (Besoldungsgruppe A 14), sodann wurde er Magistratsdirektor (Besoldungsgruppe A 15); inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Mit seiner Klage macht er geltend, der Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt das besoldungsrechtliche Abstandsgebot einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums und damit ein verfassungsrechtliches Gebot dar. Die Beamtenbesoldung... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.04.2023
- 12 Sa 513/22) -
Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L
Differenzierung nach der Höhe der Vergütung in § 74 a des Landesgesetzes gerechtfertigt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben.
Das Land Berlin gewährt Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 seit November 2020 auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung eine monatliche Hauptstadtzulage von 150 EUR (§ 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für das Land Berlin1). Nach § 74 a Absatz 8 dieses Gesetzes kann den Arbeitnehmern des Landes Berlin in entsprechender Anwendung eine... Lesen Sie mehr
Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 17.11.2021
- VerfGH 12/21 -
Verfassungsbeschwerde gegen Hauptstadtzulage unzulässig
Rechtsweg vom Beschwerdeführer nicht erschöpft
Die Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Hauptstadtzulage (Art. 3 Nr. 2 des Haushaltsumsetzungsgesetzes vom 11. Juni 2020, GVBl. S. 535) ist wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschieden.
Der Beschwerdeführer ist Beamter der Besoldungsgruppe A 16. Er macht geltend, dass die nur für Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 geltende monatliche Hauptstadtzulage in Höhe von 150,- Euro gegen das in Art. 10 Abs. 1 der Verfassung von Berlin verankerte Willkürverbot verstoße. Es gebe keinen Grund für eine Ungleichbehandlung der Beamten bis zur Besoldungsgruppe... Lesen Sie mehr
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