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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besoldungsgruppe“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.12.2023
- 5 K 77/21 -
Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig
Verwaltungsgericht hat die Frage zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74 a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.
Der Kläger des Verfahrens war Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat (Besoldungsgruppe A 14), sodann wurde er Magistratsdirektor (Besoldungsgruppe A 15); inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Mit seiner Klage macht er geltend, der Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt das besoldungsrechtliche Abstandsgebot einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums und damit ein verfassungsrechtliches Gebot dar. Die Beamtenbesoldung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 17.10.2023
- 3 A 2043/22 -
Keine nachträglich höhere Besoldung für Realschullehrerin im Ruhestand
Kriterium praxisbezogener Lehrerfahrung nicht für eine sachgerechte Besoldungsgestaltung geeignet
Lehrkräften für die Sekundarstufe I, die nach altem Ausbildungsrecht studiert haben und in die Besoldungsgruppe A 12 BesO NRW alte Fassung (a.F.) eingestuft waren, steht kein Anspruch auf höhere Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 BesO NRW a.F. (wie einem Studienrat) zu. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Die Klägerin studierte von 1977 bis 1982 für die Befähigung zum Lehramt der Sekundarstufe I. 1987 wurde sie zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt und in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 BBesO a.F. eingewiesen. Ihren Dienst verrichtete sie bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand an einer Realschule. Gegen ihre Besoldung erhob die Klägerin beim Landesbeamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 11.10.2023
- 5 A 2/18 -
Zurückstufung eines Universitätsprofessors wegen sexualisierter Belästigung
Vorliegen eines schwerwiegendes Dienstvergehens
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Universitätsprofessor in einem Disziplinarverfahren um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft.
Der Beklagte ist Universitätsprofessor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (Besoldungsgruppe W 3) an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie sowie der Fakultät für Agrarwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen (Klägerin). Im April 2018 erhob die Universität gegen den Professor eine Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Sie... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.04.2023
- 12 Sa 513/22) -
Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L
Differenzierung nach der Höhe der Vergütung in § 74 a des Landesgesetzes gerechtfertigt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben.
Das Land Berlin gewährt Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 seit November 2020 auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung eine monatliche Hauptstadtzulage von 150 EUR (§ 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für das Land Berlin1). Nach § 74 a Absatz 8 dieses Gesetzes kann den Arbeitnehmern des Landes Berlin in entsprechender Anwendung eine... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2022
- 26 K 9086/18 und 26 K 9087/18 -
Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte
Einteilung in Besoldungsgruppen verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz
Grundschullehrer haben keinen Anspruch darauf, wie Studienräte besoldet zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen abgewiesen.
Die Klägerinnen sind als Beamtinnen auf Lebenszeit in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Sie begehren die Einstufung in die mit einem höheren Grundgehalt ausgewiesene Besoldungsgruppe A 13 sowie die Gewährung einer Studienratszulage. Sie sind der Auffassung, dass sowohl ihre Ausbildungen wie auch ihre ausgeübten Tätigkeiten sich von denen der mit A 13 zuzüglich einer Studienratszulage besoldeten ... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2022
- 26 K 2275/14, 26 K 6317/14 und 26 K 258/15 -
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
VG Düsseldorf erbittet Klärung durch Bundesverfassungsgericht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelungen über die Besoldung der Richter und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (konkret: Grundgehälter der Besoldungsgruppen R 1, R 2 und B 3) in den Jahren 2013 und 2014 mit dem sog. Alimentationsprinzip nach Art. 33 A bs. 5 des Grundgesetzes vereinbar sind.
Die Kläger in drei Parallelverfahren sind zwei Richter (Besoldungsgruppen R 1 und R 2) sowie ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Beamter (Besoldungsgruppe B 3) im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie machen mit ihren Klagen geltend, sie seien in den Jahren 2013 und 2014 nicht amtsangemessen besoldet worden. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.09.2021
- 2 A 3188/19 -
Keine höhere Besoldung von Förderschullehrer mit Funktionsstelle als Fachleiter am Studienseminar Sonderpädagogik
Verwaltungsgericht weist Klage ab
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer als Fachleiterin am Studienseminar tätigen Förderschullehrerin auf höhere Besoldung abgewiesen.
Die Klägerin erhält für ihre Tätigkeit als Fachleiterin am Studienseminar zusätzlich zu ihrer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 eine besondere Stellenzulage in Höhe von 150,00 EUR. Sie begehrte eine Höherbewertung ihres Dienstpostens und vertrat die Auffassung, sie werde zu Unrecht besoldungsrechtlich anders behandelt als Lehrkräfte aus dem Gymnasial- oder Berufsschulbereich,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2021
- 2 LB 93/18 -
OVG Schleswig: Landesbeamte weiterer Besoldungsgruppen unteralimentiert
Unteralimentation stellt Verstoß gegen das Alimentationsprinzip dar
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat anlässlich der Berufung mehrerer verbeamteter Lehrkräfte gegen Urteile des Verwaltungsgerichts entschieden, dass deren Besoldung im Jahre 2007 in den Besoldungsgruppen A 13, A 15 und A 16 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Diese Verfahren werden nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zwecks abschließender Überprüfung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.
Die Verfahren betreffen Klagen eines Studienrates, einer Realschullehrerin, einer Realschulrektorin und eines Oberstudiendirektors, die sich alle vier durch den DGB vertreten lassen haben. Im September 2018 hatte das Verwaltungsgericht bereits für die Besoldungsgruppe A 7 eine verfassungswidrige Unteralimentation festgestellt. Auslöser für die Verfahren war der endgültige Wegfall des... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.10.2018
- 2 BvL 2/17 -
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Notwendiges Sparvolumen muss gleichheitsgerecht erwirtschaftet werden
Eine baden-württembergische Besoldungsregelung, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, ist nichtig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch § 23 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) vom 9. November 2010 in der Fassung des Art. 5 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 vom 18. Dezember 2012 wurden zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2017 unter anderem bei Richtern mit Anspruch auf Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe R 1 das Grundgehalt... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2018
- BVerwG 2 C 32.17 und BVerwG 2 C 34.17 -
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in unterster Besoldungsgruppe führt zwangsläufig auch zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsniveaus höherer Besoldungsgruppen
Die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; das Gleiche gilt für die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und legte dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vor.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Beamte im niedersächsischen Landesdienst. Zwei der Kläger sind Beamte im aktiven Dienst, ein dritter Beamter ist seit 1998 im Ruhestand. Sie haben seit 2005 bei ihrem Dienstherrn erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation gerügt. Klage- und Berufungsverfahren blieben weitgehend erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte... Lesen Sie mehr
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