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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2022
- 5 Sa 1708/21 -
Corona-Prämie für Pflegekräfte - erforderliche Arbeitsleistungen
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu den Anforderungen an dreimonatigen Tätigkeitszeitraum
Beschäftigte haben nach § 150 a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Nach Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg muss diese dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum nicht zusammenhängend erfolgen
Unterbrechungen aufgrund von Krankheit lassen den
Tätigkeitszeitraum muss innerhalb des Bemessungszeitraums nicht zusammenhängend geleistet werden
Das Landesarbeitsgericht hat die Pflegeeinrichtung zur Zahlung der
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.05.2022
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31706
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