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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Corona-Sonderzahlung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.2023
- 3 A 295/23 -

Beamten im Sabbat-Modell steht volle Corona-Sonderzahlung zu

Teilzeit im Blockmodell ist keine „Teilzeit“ im Sinne des Corona-Sonder­zahlungs­gesetzes

Beamten in Teilzeit im Blockmodell ("Sabbat-Modell"), die am Stichtag 29.11.2021 während der sogenannten Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

Die Klägerin aus Herne ist beamtete Grundschullehrerin. Ihr wurde ab August 2021 über einen Zeitraum von sieben Jahren Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell bewilligt. Danach arbeitet sie während der fünfjährigen Ansparphase im Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit (28 Stunden pro Woche), erhält aber nur die Besoldung eines Beamten in Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche und wird anschließend für zwei Jahre bei unveränderter Teilzeitbesoldung vom Dienst befreit. Auf der Grundlage des Corona-Sonderzahlungsgesetzes erhielt die Klägerin im März 2022 einmalig 928,59 Euro ausgezahlt. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) lehnte ihren Antrag ab, ihr... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.07.2023
- IX ZB 24/22 -

Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar

Corona-Sonderzahlung nach § 63 a NBesG erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Erschwerniszulage

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die gemäß § 63 a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung keine unpfändbare Erschwerniszulage darstellt.

Der Schuldner ist beamteter Lehrer des Landes Niedersachsen. Er stellte am 24. Mai 2018 Insolvenzantrag und beantragte die Erteilung der Restschuldbefreiung. Zugleich trat er seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus seinem Dienstverhältnis für die Dauer von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder ab (§ 287 Abs. 2 InsO).... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2023
- 12 Sa 297/23 -

Keine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner

Tarifliche Vereinbarung zur Corona-Sonderzahlung beschränkt sich explizit auf aktive Beschäftigte

Das Landes­arbeits­gericht (LAG) Düsseldorf hat entschieden, dass Betriebsrentner keinen Anspruch auf eine tarifliche Corona-Sonderzulage haben. Diese Sonderzahlungen seien laut des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ausschließlich für aktive Arbeitnehmer vorgesehen. Eine Berücksichtigung im Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge sei ebenfalls nicht gegeben.

Der Kläger war vom 10.04.1990 bis zum 30.06.2016 als Tarifbeschäftigter bei der Ärztekammer Nordrhein, der Beklagten, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand zuletzt der TV-L Anwendung. Seit dem 01.07.2016 bezieht der Kläger u.a. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung von der Beklagten. Das diesbezügliche Versorgungswerk (AHV) bestimmt dazu Folgendes: „§ 3 Berechnung der... Lesen Sie mehr