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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.08.2014
- 7 Sa 852/14 -
Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers
Bei bestehender Bereitschaft zu Alkoholtherapie kann von Arbeitgeber Abmahnung und Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses erwartet werden
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem an einer Alkoholabhängigkeit leidenden Arbeitnehmer, der ein ihm überlassenes Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss führt, im Zeitpunkt der Vertragspflichtverletzung kein Schuldvorwurf gemacht werden kann. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur dann möglich, wenn anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht nachkommen kann.
Der Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Falls wurde als
Arbeitsgericht: Ordentliche Kündigung ist auch ohne Ausspruch einer Abmahnung sozial gerechtfertigt
Das Arbeitsgericht hat die daraufhin ausgesprochene ordentliche
LAG: Bei Alkoholabhängigkeit ist Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Vertragspflichtverletzung kein Schuldvorwurf zu machen
Dem ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nicht gefolgt. Das Landesarbeitsgericht verwies darauf, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Recht zur ordentlichen Kündigung eines alkoholkranken Arbeitnehmers bei Bestehen einer erheblichen Gefährdung für Leib oder Leben anderer
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2014
[Aktenzeichen: 2 AZR 565/12]) - Fristlose Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit nicht zulässig
(Arbeitsgericht Naumburg, Urteil vom 06.09.2007
[Aktenzeichen: 1 Ca 956/07])
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Dokument-Nr. 19069
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