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Landgericht Berlin, Urteil vom 21.08.2020
- 43 O 223/20 -
Kalbitz scheitert mit Eilantrag gegen AfD-Parteiausschluss
Erneuter Eilantrag von Kalbitz im Streit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD in erster Instanz erfolglos
Das Landgericht Berlin hat den weiteren Eilantrag von Herrn Kalbitz (Verfügungskläger des Verfahrens) gegen die Alternative für Deutschland (Verfügungsbeklagte des Verfahrens) wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft zurückgewiesen.
Der erneute Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die
Richter können keine evidente Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Bundesvorstandes der AfD vom 15. Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Herrn Kalbitz in der AfD erkennen
Die Richter der Zivilkammer 43 haben ihre Entscheidung bei der mündlichen Urteilsverkündung damit begründet, dass nach den im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwendenden rechtlichen Maßstäben nicht festgestellt werden könne, dass der Beschluss des Bundesvorstandes der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29106
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