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Landgericht Berlin, Beschluss vom 21.03.2016
- 51 T 167/16 -
Räumungsschutz eines Untermieters aufgrund durch Räumung begründeter Lebensgefahr
Räumungsschutz nach § 765 a ZPO
Einem Untermieter ist nach § 765 a ZPO Räumungsschutz zu gewähren, wenn durch die Räumung eine akute Lebensgefahr besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein
Anspruch auf Räumungsschutz aufgrund akuter Lebensgefahr
Das Landgericht Berlin gewährte dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 529/rb)
- Latente Suizidgefahr eines Räumungsschuldners rechtfertigt unter bestimmten Umständen seine stationäre Behandlung
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.11.2014
[Aktenzeichen: 2-09 T 528/14]) - Latente Suizidgefahr und hohes Alter eines Wohnungsmieters rechtfertigt allein keinen Räumungsstopp
(Landgericht Limburg an der Lahn, Beschluss vom 23.07.2020
[Aktenzeichen: 7 T 116/20])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 529 GE 2016, 529
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Dokument-Nr. 22632
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