Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Beschluss vom 21.06.2021
- 64 S 219/20 -
Keine Rückbau- oder Schadensersatzpflicht des Wohnungsmieters bei Belassen von Einbauten mit Duldung des Vermieters
Zurücklassen von Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank und Laminatboden
Lässt ein Wohnungsmieter nach Mietvertragsende Einbauten zurück und duldet dies der Vermieter nicht nur, sondern vermietet die Wohnung mitsamt der Einbauten an einen Nachmieter, der die Einbauten dann nutzt, besteht weder eine Rückbau- noch Schadensersatzpflicht des vorherigen Mieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Berlin-Köpenick im Jahr 2020 stritten sich die ehemaligen Parteien eines Wohnungsmietvertrags über die Pflicht zum
Keine Pflicht zum Rückbau wegen Zurücklassen der Einbauten
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Es bestehe weder eine Rückbau- noch Schadensersatzpflicht der Mieter. Da das Belassen der
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Ein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 26.06.2020
[Aktenzeichen: 4 C 27/20]
- Mieter ist zur Entfernung von Einbauten nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet
(Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2013
[Aktenzeichen: 10 S 170/12]) - Beweislast des Vermieters zum Einbringen von Einbauten durch den Wohnungsmieter
(Amtsgericht Herne, Urteil vom 24.06.2020
[Aktenzeichen: 5 C 145/19])
Jahrgang: 2021, Seite: 1187 MDR 2021, 1187 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 550 WuM 2021, 550
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30985
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30985
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.