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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einrichtungen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 08.11.2023
- 64 S 31/23 -

Kein Kündigungsrecht des Vermieters bei vom Mieter erneut vorgenommener Modernisierung des Badezimmers

Mieter kann selbst eingebrachte Einbauten jederzeit wieder entfernen bzw. ersetzen

Hat ein Mieter auf eigene Kosten und mit Zustimmung des Vermieters das Badezimmer modernisiert, so kann der Vermieter zwar Eigentümer der eingebrachten Einbauten werden. Dies hindert den Mieter aber nicht an einer erneuten Modernisierung. Der Mieter kann selbst eingebrachte Einbauten gemäß § 539 Abs. 2 BGB jederzeit wieder entfernen bzw. ersetzen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang der 1990er Jahre hatte die Mieter einer Wohnung in Berlin das Badezimmer der Wohnung mit Zustimmung des damaligen Vermieters und auf eigene Kosten umfassend saniert. So wurde eine neue Toilette und eine Badewanne eingebaut. Zudem wurde das Badezimmer erstmals mit Fliesen ausgestattet. Im Jahr 2021 nahmen die Mieter eine erneute Modernisierung des Badezimmers vor, bei dem die vormalige Badezimmerausstattung ersetzt wurde. Die neue Vermieterin sah darin eine Verletzung ihres Eigentums und kündigte den Mietern unter anderem aus diesem Grund. Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, erhob die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 17.01.2023
- 206 C 256/22 -

Vermieter muss Einbauten des Mieters nicht instand halten oder instand setzen

Zustimmung des Vermieters zur Mieter­modernisierung unerheblich

Einem Vermieter trifft für vom Mieter vorgenommene Einbauten keine Instandhaltungs- oder Instand­setzungs­pflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter der Mieter­modernisierung zugestimmt hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 1994 und 1995 nahm ein Wohnungsmieter in Berlin mit Zustimmung des Vermieters umfangreiche Umbauten vor. So wurde das Badezimmer vergrößert und im ehemaligen Flurbereich eine Dusche installiert. Im Dezember 2019 kam es zu einem von der Dusche ausgehenden Wasserschaden. Der Mieter beanspruchte deshalb den Vermieter. Dieser weigerte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 08.02.2022
- 13 C 285/18 -

Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers nebst Verlegung von Wasserleitungen und Verfliesung rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters

Nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten

Ein Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler einzubauen, Wasserleitungen zu verlegen und Verfliesungen vorzunehmen. Darin liegt eine nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, welche eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine ordentliche Kündigung, da er ohne Zustimmung der Vermieterin in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler eingebaut, Wasserleitungen verlegt und Verfliesungen vorgenommen hatte. Über eine besondere Fachkenntnis verfügte der Mieter nicht. Die Vermieterin verlangte zunächst einen... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Beschluss vom 21.06.2021
- 64 S 219/20 -

Keine Rückbau- oder Schadens­ersatz­pflicht des Wohnungsmieters bei Belassen von Einbauten mit Duldung des Vermieters

Zurücklassen von Bade­wannen­glas­aufsatz, Einbauschrank und Laminatboden

Lässt ein Wohnungsmieter nach Mietvertragsende Einbauten zurück und duldet dies der Vermieter nicht nur, sondern vermietet die Wohnung mitsamt der Einbauten an einen Nachmieter, der die Einbauten dann nutzt, besteht weder eine Rückbau- noch Schadens­ersatz­pflicht des vorherigen Mieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Berlin-Köpenick im Jahr 2020 stritten sich die ehemaligen Parteien eines Wohnungsmietvertrags über die Pflicht zum Rückbau bzw. Schadensersatz wegen des Zurücklassens von Einbauten durch die ehemaligen Mieter. Die Mieter ließen nach Mietvertragsende einen Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank und Laminatboden zurück. Bei der Wohnungsübergabe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Herne, Urteil vom 24.06.2020
- 5 C 145/19 -

Beweislast des Vermieters zum Einbringen von Einbauten durch den Wohnungsmieter

Bei fehlendem Nachweis keine Rückbaupflicht des Mieters

Verlangt der Vermieter nach Mietvertragende den Rückbau von Einbauten durch den Wohnungsmieter, so muss der Vermieter nachweisen können, dass die Einbauten vom Mieter eingebracht wurden. Kann er dies nicht beweisen, besteht auch keine Rückbaupflicht des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Herne entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall endete das Mietverhältnis über eine Wohnung im Jahr 2019 nach 55 Jahren. Bei Auszug der Mieter befanden sich an den ursprünglich weiß gestrichenen Decken Holz bzw. Styroporplatten. Die Vermieterin verlangte deren Entfernung. Dies verweigerten die Mieter mit der Begründung, nicht sie, sondern der ursprüngliche Eigentümer des Mietshauses habe die Styropor-... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 18.01.2017
- 13 UF 477/16 -

Ehefrau nimmt nach Trennung ihre serienmäßige Einbauküche mitsamt vom Ehemann angeschafften Erweiterungsteilen mit: Ehemann verliert nicht Eigentum an Erweiterungsteilen

Anspruch auf Schadensersatz gerichtet auf Rückgabe der Erweiterungsteile

Nimmt die Ehefrau nach der Trennung ihre in die Ehe eingebrachte serienmäßige Einbauküche mitsamt den vom Ehemann nachträglich angeschafften Erweiterungsteilen mit, so verliert er dadurch nicht das Eigentum an den Erweiterungsteilen gemäß § 947 Abs. 2 BGB. Der Ehemann kann in diesem Fall im Wege der Schadensersatzklage die Rückgabe der Erweiterungsteile verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2013 trennte sich ein Ehepaar. Die Ehefrau zog mitsamt den gemeinsamen Kindern aus dem Haus des Ehemanns. Dabei nahm sie die serienmäßige Einbauküche mit. Die Küche wurde von der Ehefrau mitgebracht als das Paar im Jahr 2007 zusammenzog und diese durch vom Ehemann angeschafften Teile der gleichen Serie erweitert wurde. Der Ehemann... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.05.2001
- 65 S 503/00 -

Kein Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer ohne Genehmigung eingebauten Zwischendecke

Kein Vorliegen einer ge­nehmigungs­pflichtigen baulichen Veränderung

Einem Vermieter steht kein Anspruch auf Entfernung einer aus lose aufgelegten Brettern bestehende Zwischendecke zu. Eine ge­nehmigungs­pflichtige bauliche Veränderung der Mietsache liegt darin nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieter einer Wohnung verlangten im Jahr 2000 von ihrer Mieterin die Entfernung einer aus lose aufgelegten Brettern bestehende Zwischendecke in der Diele. Hintergrund dessen war der Vorwurf der Vermieter, dass durch den Hängeboden ein Wasserschaden erst verspätet habe erkannt werden können. Ursache für den Wasserschaden waren Schäden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 19.09.2000
- 16 b C 252/00 -

Mieter nicht zur Entfernung einer eigenmächtig eingebauten Zwischendecke verpflichtet

Erleichtertes Erkennen von Wasserschäden rechtfertigt nicht Be­seitigungs­anspruch

Ein Mieter ist nicht verpflichtet eine eigenmächtig eingebaute Zwischendecke zu entfernen, wenn ein schwer zu beseitigender Eingriff in die Bausubstanz nicht vorliegt. Dies gilt selbst dann, wenn durch die Beseitigung des Hängebodens ein eventueller Wasserschaden leichter zu erkennen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungsmieterin im Jahr 1973 ohne Genehmigung ihrer Vermieter eine Zwischendecke in der Diele des Altbaus eingebaut. Der Einbau des Hängebodens führte später dazu, dass das mehrmalige Eindringen von Wasser in die Wohnung nicht erkannt wurde. Erst im Jahr 2000 wurde der Wasserschaden entdeckt. Ursache dessen waren Schäden in der darüber liegenden... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2013
- 10 S 170/12 -

Mieter ist zur Entfernung von Einbauten nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet

Verstoß gegen die Rückbaupflicht begründet Schaden­ersatzanspruch

Baut ein Mieter in die Mietsache Einbauten oder Einrichtungen ein, so ist er verpflichtet nach Beendigung des Mietverhältnisses diese zu entfernen. Kommt er dieser Rückbaupflicht nicht nach, so muss er Schadenersatz leisten. Der Vermieter muss aber eine Frist zum Rückbau setzen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter eines Hausanwesens entfernte mit Einverständnis des Vermieters den in der Küche am Fußboden und Wand angebrachten PVC-Belag. Er brachte stattdessen Fliesen an. Nach der Beendigung des Mietverhältnisses verlangte der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Da sich der Mieter weigerte dem nachzukommen, erhob... Lesen Sie mehr