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Landgericht Berlin, Urteil vom 26.04.2022
- 65 S 221/21 -
Keine Erlaubnis zur Untervermietung bei Verstoß gegen Mietpreisbremse
Mieter muss bei Untervermietung Mietpreisbremse beachten
Einem Wohnungsmieter steht kein Anspruch auf Erlaubnis einer Untervermietung zu, wenn die Untermiete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin wollte Anfang des Jahres 2020 ein Zimmer an einen Untermieter vermieten und begehrte dazu die Erlaubnis seines Vermieters. Die Wohnung befand sich in einem Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt, war 77,56 qm groß, hatte zwei Balkone und bestand neben Küche und Bad aus drei Zimmern. Der Mieter zahlte für die Wohnung eine Nettokaltmiete in Höhe von 560 €. Der
Kein Anspruch auf Untermieterlaubnis
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Dem Mieter stehe kein Anspruch auf Ersatz eines Mietausfallschadens zu, da kein Anspruch auf eine
Untermiete verstößt gegen Mietpreisbremse
Die begehrte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 10.11.2021
[Aktenzeichen: 13 C 40/21]
Jahrgang: 2022, Seite: 741 GE 2022, 741 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 489 WuM 2022, 489
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Dokument-Nr. 32154
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