wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.07.2012
67 S 507/11 -

Kein Anspruch auf Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

Vermieter kann Entfernung der Antenne verlangen

Der Vermieter ist berechtigt die Beseitigung einer Parabolantenne zu verlangen, wenn die Informationsbeschaffung durch einen Kabelanschluss gewährleistet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die klagende Vermieterin verlangte von den beklagten Mietern die Beseitigung einer Parabolantenne. Diese wurde ursprünglich mit Genehmigung der Klägerin errichtet. Damit konnten die ukrainisch stämmigen Beklagten ihre Heimatsender empfangen. Nachdem die Klägerin einen Breitbandkabelanschluss installieren ließ, widerrief sie ihre Genehmigung zur Aufstellung der Antenne. Dies war ihr laut einer Vereinbarung auch möglich, "wenn sich veränderte Umstände ergeben, unter denen die Einwilligung nicht mehr erteilt werden würde". Das Amtsgericht Köpenick gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.

Beseitigungsanspruch bestand

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Beklagten. Die Klägerin habe der Anspruch auf Entfernung der Parabolantenne gemäß §§ 535, 541 BGB zugestanden. Sie sei aufgrund der Vereinbarung dazu berechtigt gewesen, die erteilte Genehmigung nachträglich zu widerrufen, denn es haben veränderte Umstände vorgelegen.

Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache lag vor

Die Weigerung der Beklagten, die Antenne zu entfernen, habe nach Ansicht des Landgerichts einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache im Sinne des § 541 BGB dargestellt. Der sich aus dieser Norm ergebende Unterlassungsanspruch umfasse die Beseitigung eines vom Mieter geschaffenen vertragswidrigen Zustands (vgl. BGH, Urteil v. 16.05.2007 - VIII ZR 207/04 -). Zwar sei der Zustand zum Zeitpunkt der Installation vertragsgemäß gewesen, er wurde aber nach dem Widerruf der Zustimmung vertragswidrig.

Eigentumsinteresse des Vermieters überwiege

Zwar sei das Interesse des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen zu berücksichtigen (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), so das Landgericht weiter. Das Eigentumsinteresse (Art. 14 Abs. 1 GG) des Vermieters an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses habe hier jedoch den Vorzug verdient. Der Vermieter habe hier durch die Bereitstellung des Breitbandkabelanschlusses das Interesse der Beklagten an dem Empfang der Programme ihres Heimatlandes genüge Rechnung getragen. Ein Anspruch auf Genehmigung der Errichtung oder Beibehaltung der Satellitenanlage habe daher nicht bestanden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 23.09.2011
    [Aktenzeichen: 12 C 300/11]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2012, Seite: 1169
GE 2012, 1169
 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 137
IMR 2013, 137
 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 347
MietRB 2012, 347

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14671 Dokument-Nr. 14671

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14671

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?