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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.07.2012
- 67 S 507/11 -
Kein Anspruch auf Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss
Vermieter kann Entfernung der Antenne verlangen
Der Vermieter ist berechtigt die Beseitigung einer Parabolantenne zu verlangen, wenn die Informationsbeschaffung durch einen Kabelanschluss gewährleistet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die klagende
Beseitigungsanspruch bestand
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Beklagten. Die Klägerin habe der Anspruch auf
Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache lag vor
Die Weigerung der Beklagten, die Antenne zu entfernen, habe nach Ansicht des Landgerichts einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache im Sinne des § 541 BGB dargestellt. Der sich aus dieser Norm ergebende Unterlassungsanspruch umfasse die
Eigentumsinteresse des Vermieters überwiege
Zwar sei das Interesse des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen zu berücksichtigen (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), so das Landgericht weiter. Das Eigentumsinteresse (Art. 14 Abs. 1 GG) des Vermieters an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses habe hier jedoch den Vorzug verdient. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 23.09.2011
[Aktenzeichen: 12 C 300/11]
- Mieter darf Parabolantenne bei überwiegendem Informationsinteresse aufstellen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 5/05]) - BGH zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.03.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 118/04]) - Kein Anspruch auf Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Fernsehprogramme
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2011
[Aktenzeichen: 33 C 1957/11 (31)])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2012, Seite: 1169 GE 2012, 1169 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 137 IMR 2013, 137 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 347 MietRB 2012, 347
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Dokument-Nr. 14671
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