die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vertragswidriger Gebrauch“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2018
- XII ZR 5/18 -
BGH: Anspruch auf Unterlassen eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während Dauer der zweckwidrigen Nutzung nicht
Mieterin nutzte Büroräume als Wohnung
Nutzt die Mieterin von Gewerberäumen entgegen des Mietvertrags die Räume als Wohnung, so kann der Vermieter jederzeit nach einer erfolglosen Abmahnung auf Unterlassung klagen. Der Anspruch des Vermieters auf Unterlassen eines vertragswidrigen Gebrauchs gemäß § 541 BGB verjährt während der Dauer der zweckwidrigen Nutzung nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin von Gewerberäumen nutzte die Räumlichkeiten seit Mietbeginn im Juni 2010 als Wohnung. Laut dem Mietvertrag sollten die Räume aber als Rechtsanwaltsbüro verwendet werden. Erst im Juli 2016 verlangte der Vermieter ein Unterlassen der Wohnnutzung. Nachdem die Mieterin nach Ablauf der gesetzten Frist immer noch nicht die Wohnnutzung aufgab, erhob der Vermieter Klage auf Unterlassung. Die Mieterin meinte, der Unterlassungsanspruch sei inzwischen verjährt.Sowohl das Landgericht Hannover als auch das Oberlandesgericht Celle gaben der Klage statt.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.06.2018
- 65 S 45/18 -
Nichtnutzung der Wohnung durch Mieter führt nicht zum Ausschluss des Mietminderungsrechts
Recht zur Mietminderung knüpft an Tauglichkeit der Mietsache zum Gebrauch, nicht an Gebrauch als solchen
Das Recht zur Minderung der Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter die Wohnung, etwa aufgrund einer urlaubsbedingten Abwesenheit, gar nicht nutzt. Denn das Mietminderungsrecht knüpft allein an die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch und nicht an Gebrauch als solchen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Ein-Zimmer-Wohnung in Berlin konnte die Mietsache aufgrund von umfangreichen Modernisierungsarbeiten in der Zeit von September bis November 2016 nicht nutzen. Er stellte daher für diese Zeit vollständig seine Mietzahlungen ein. Die Vermieterin war damit nicht einverstanden. Ihrer Meinung nach dürfe der Mieter die Miete nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.06.1998
- 25 C 4068/98 -
Unzulässiger Nachweis vertragswidrigen Mietgebrauchs mittels Fotografieren durchs Fenster
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet Beweisverwertungsverbot
Es ist unzulässig einen vertragswidrigen Mietgebrauch mittels Fotografien durch das Fenster nachweisen zu wollen. Die dadurch bedingte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet ein Beweisverwertungsverbot an den Fotos. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1998 kündigten die Vermieter eines Speichers den Mietvertrag fristlos, da der Mieter den Raum entgegen des Mietvertrags nicht als Abstellraum, sondern als Arbeitsraum verwendete. Vor der fristlosen Kündigung hatten die Vermieter die vertragswidrige Nutzung abgemahnt. Die Vermieter wussten von der anderweitigen Nutzung, weil sie... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.01.2018
- 2 U 94/17 -
Unterlassungsanspruch auf Wohnnutzung eines Gewerberaums unterliegt während Mietzeit nicht der Verjährung
Unterlassungsanspruch entsteht während Mietzeit aufgrund des dauerhaften vertragswidrigen Verhaltens ständig neu
Der Anspruch des Vermieters auf Unterlassung der Wohnnutzung von vermieteten Gewerberäumen unterliegt während der Mietzeit nicht der Verjährung. Da das vertragswidrige Verhalten dauerhaft ist, entsteht der Unterlassungsanspruch in der Mietzeit ständig neu. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall nutzte die Mieterin von Gewerberäumen ab Juni 2010 die Räume als Wohnung. Laut dem Mietvertrag sollten die Räume aber als Rechtsanwaltsbüro genutzt werden. Nachdem der Vermieter im Jahr 2016 von der Nutzungsänderung erfuhr, klagte er gegen die Mieterin auf Unterlassung der Wohnnutzung.Das Landgericht Hannover gab der Unterlassungsklage... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 31.07.1996
- 8 C 185/96 -
Haltung von sieben Katzen in Drei-Zimmer-Wohnung unzulässig
Vermieter kann auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen
Es stellt ein vertragswidriges Verhalten dar, wenn der Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung sieben Katzen hält. Der Vermieter kann in diesem Fall gemäß § 541 BGB auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hielten die Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung sieben Katzen. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig. Nach erfolgloser Abmahnung erhob die Vermieterin schließlich Klage auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen.Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe gemäß § 550 BGB (neu:... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 15.11.2005
- 14 C 384/05 -
Abstellen von Pflanzen und Pflanzentrögen auf Fensteraußenbänken sowie im Spritzschutzbereich unzulässig
Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache rechtfertigt Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Stellt ein Wohnungsmieter Pflanzen und Pflanzentröge auf die nicht mitgemieteten Fensteraußenbänke sowie im Spritzschutzbereich des Hauses ab, liegt ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor. Dem Vermieter steht daher gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung Pflanzen und Pflanzentröge auf die Fensteraußenbänke sowie auf den aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich des Mehrfamilienhauses gestellt. Die Vermieterin sah darin einen vertragswidrigen Gebrauch und verlangte die Beseitigung der Pflanzen und Pflanzentröge. Da die Mieterin dem nicht nachkam, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.12.2016
- 63 S 115/16 -
Mieter zum Rückbau einer ohne Genehmigung errichteten Trennwand verpflichtet
Errichtung einer Trennwand aus Rigipsplatten nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt
Errichtet ein Mieter ohne Genehmigung durch seinen Vermieter in seiner Wohnung eine mehrere Meter lange Trennwand aus Rigipsplatten mit einer Tür samt Zarge, so liegt ein vertragswidriger Gebrauch im Sinne von § 541 BGB vor. Der Vermieter kann somit den Rückbau verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung errichteten in einem Raum eine mehrere Meter lange Trennwand aus Rigipsplatten mit Tür samt Zarge. Da die Vermieterin ihre Zustimmung dazu nicht erteilt hatte, verlangte sie den Rückbau. Sie verwies zur Begründung auf eine Regelung im Mietvertrag, wonach sämtliche baulichen Maßnahmen unter dem Erlaubnisvorbehalt der... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Beschluss vom 08.11.2016
- 31 S 12371/16 -
Wohnungsmieter muss Baum von Loggia entfernen
Anpflanzung eines Baums entspricht nicht vertragsgemäßer Nutzung einer Loggia bzw. eines Balkons
Ein Wohnungsmieter ist gemäß § 541 BGB verpflichtet, einen auf der Loggia angepflanzten Baum zu entfernen, da dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung einer Loggia bzw. eines Balkons entspricht. Der Mieter kann sich in einem solchen Fall nicht auf Art. 20a GG berufen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer im dritten Stockwerk liegenden Zwei-Zimmer-Wohnung pflanzte einen jungen Bergahorn in einem Holzkasten auf seiner Loggia. In der Folgezeit wuchs der Baum beträchtlich an, so dass seine Krone sogar über das Hausdach hinaus ragte. Da der Holzkasten zwischenzeitlich verrottet war, stand der Baum direkt in der Erde auf dem Boden... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 12.10.2016
- 5 C 72/16 -
Kein Anspruch auf Mangelbeseitigung zwecks Fortsetzung vertragswidrigen Verhaltens
Unerwünschte Bewässerung des nicht vermieteten Gartens durch Mieter
Ein Mieter kann nicht die Reparatur eines Gartenwasserhahns verlangen, wenn er diesen dazu nutzt, den nicht angemieteten Garten entgegen des Willens des Vermieters zu bewässern. Es besteht kein Anspruch auf Mangelbeseitigung, wenn dies der Fortsetzung eines vertragswidrigen Verhaltens dient. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung hielten sich dafür zuständig den nicht angemieteten Garten vor ihrer Terrasse zu bewässern. Nachdem der dafür benutzte Außenwasserhahn funktionsunfähig wurde, verlangten die Mieter von der Vermieterin die Reparatur. Diese weigerte sich aber mit der Begründung, dass sie die Bewässerung des Gartens durch die Mieter... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2016
- 23 S 18/15 -
Rauchen in der Wohnung überschreitet nicht die Grenze zum vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache
Raucher Friedhelm A. darf in der Mietwohnung bleiben - Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Die Klage der Wohnungseigentümerin auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung des Rauchers Friedhelm A. wurde abgewiesen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall ist das Gericht nach der Vernehmung von dreizehn Zeugen nicht zu der Überzeugung gelangt, dass die Beeinträchtigungen durch Tabakgeruch im Treppenhaus des Mietobjekts auf ein vertragswidriges Verhalten des beklagten Rauchers Friedhelm A. zurückzuführen waren. Damit lag kein Kündigungsgrund vor, so dass die von der Klägerin ausgesprochene Kündigung nicht... Lesen Sie mehr