wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 28.11.1985
7 S 327/84 -

Anspruch auf Vergütung für Abschirmung eines Hauses vor Erdstrahlen

Bei Glauben an Erfolg der Abschirmung ist physikalische Unmöglichkeit des Erfolgs unerheblich

Gibt ein Grund­stücks­eigentümer die Abschirmung des Hauses vor Erdstrahlen in Auftrag und glaubt er an den Erfolg der Maßnahme, so muss er auch grundsätzlich dafür zahlen. Denn sofern er an den Erfolg der Abschirmung glaubt ist es unerheblich, dass der Erfolg aufgrund physikalischer Unmöglichkeit nicht eintreten kann. Dies hat das Landgericht Braunschweig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ließ ein Grundstückseigentümer sein Haus von einem Fachmann im September 1983 vor Erdstrahlen abschirmen. Zudem kaufte er ein Entladegerät zum Preis von 600 DM. Nachfolgend weigerte sich aber der Grundstückseigentümer für die Leistungen zu zahlen. Der Fall kam daraufhin vor Gericht.

Anspruch auf Vergütung für Abschirmung bestand

Das Landgericht Braunschweig bejahte zunächst einen Anspruch auf Vergütung nach §§ 631, 631 BGB für die Abschirmung des Hauses. Dabei habe es keine Rolle gespielt, dass nach naturwissenschaftlichen Erkenntnissen eine Abschirmung vor Erdstrahlen nicht möglich ist. Denn der Grundstückseigentümer habe das bekommen, woran er geglaubt habe. Es würde dem Grundsatz der Vertragsfreiheit widersprechen, wenn in einer solchen Situation trotz übereinstimmenden Willen und der übereinstimmenden Überzeugung der Vertragsparteien die abgesprochene Leistung nach Kriterien beurteilt werden, die die Parteien gerade nicht für sich als maßgeblich ansahen.

Fehlende Zweckerfüllung der Abschirmung wegen Abnahme unerheblich

Der Grundstückseigentümer habe sich auch nicht auf einen Mangel berufen können, so das Landgericht weiter, da die Abschirmung nicht ihren Zweck erfüllt habe. Denn er habe die Leistung im Sinne von § 641 BGB abgenommen. Darin liege eine schlüssige Billigung der Leistung. Zudem verwies das Gericht darauf, dass der Grundstückseigentümer nicht gezwungen wurde sich vom Pfad der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu entfernen. Er habe vielmehr ohne weiteres die Abschirmung seines Hauses nicht beauftragen müssen.

Anspruch auf Bezahlung des Entladegeräts bestand nicht

Das Landgericht verneinte aber einen Anspruch auf Bezahlung des Entladegeräts nach § 433 Abs. 2 BGB. Denn insofern habe es an einer zugesicherten Eigenschaft gefehlt. Das Gerät habe nach den Angaben des Fachmanns dazu dienen sollen Entladungen vorzunehmen. Diese Zusicherung habe jedoch jeder Grundlage entbehrt.

Keine Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags wegen überhöhten Kaufpreises

Der Kaufvertrag sei nach Ansicht des Landgerichts hingegen nicht wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam gewesen. Zwar habe angesichts des Herstellungspreises von 30 DM und dem Kaufpreis von 600 DM ein auffälliges Missverhältnis bestanden. Dies allein genüge jedoch nicht zur Annahme einer Sittenwidrigkeit. Vielmehr habe dem Fachmann ein bedenkenloses Gewinnstreben oder eine verwerfliche Gesinnung angelastet werden müssen. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Es sei zu berücksichtigen gewesen, dass beide Parteien vom Vorhandensein von Erdstrahlen überzeugt waren. Der Grundstückseigentümer habe daran geglaubt mit Hilfe des Entladungsgeräts, die von ihm für möglich gehaltenen negativen Strahlen von sich und seiner Familie abwenden zu können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2014
Quelle: Landgericht Braunschweig, ra-online (zt/NJW-RR 1986, 478/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Kaufrecht | Werkvertragsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1986, Seite: 478
NJW-RR 1986, 478

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19203 Dokument-Nr. 19203

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19203

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?