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Landgericht Coburg, Urteil vom 21.11.2012
- 13 O 341/12 -
Hundehalterin haftet bei einem durch den Hund verursachten Sturz einer Kundin auf Schmerzensgeld
LG Coburg zur Tierhalterhaftung
Gemäß § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres grundsätzlich für alle Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Kann ein Geschädigter beweisen, dass eine Verletzung durch einen Sturz über einen Hund verursacht wurde, der zu einem vierfachen Bruch im Oberarm mit komplizierter Behandlung führte, haftet der Hundehalter auf Schmerzensgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall begab sich die Klägerin im November 2011 in die Geschäftsräume der Beklagten. Dort lief deren Dalmatiner frei herum. Er näherte sich der Klägerin. Das weitere Geschehen war zwischen den Parteien umstritten. Letztlich trat die Klägerin auf den von ihr mitgeführten Kleidersack und stürzte so unglücklich, dass sie sich im Oberarm vier Brüche zuzog. Sie musste am nächsten Tag operiert werden, wobei ihr eine Metallplatte eingesetzt werden musste.
Geschädigte verlangt von Hundehalterin Schmerzensgeld
Die Klägerin wollte von der Hunde haltenden Ladenbesitzerin 7.000 Euro Schmerzensgeld. Sie trug vor, dass der
Hundehalterin verweist auf eigenes Verschulden der Geschädigten
Die Beklagte erklärte, dass ihr
Zeugin bestätigt Aussage der Geschädigten über Unfallhergang
Das Landgericht Coburg gab der Klage statt. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass der
Gericht erklärt Zeugenaussage des Ehemanns der Landen- und Hundebesitzerin für nicht glaubhaft
Aufgrund dieser Zeugenaussage war das Gericht davon überzeugt, dass der Dalmatiner sowohl durch Einsatz seines Körpers als auch durch das Hervorrufen von Angst bei der Klägerin den
Gericht verneint Mitverschulden der Geschädigten
Das Landgericht sah auch kein Mitverschulden der Verletzten. Sie sei von der Situation überrascht worden, so dass man ihr möglicher Weise ungeschicktes Verhalten auf eine Überforderung zurückführen kann.
Geschädigte erhält 7.000 Euro Schmerzensgeld
Deshalb sprach das Gericht der Klägerin 7.000 Euro Schmerzensgeld zu. Bei der Höhe berücksichtigte es, dass die Klägerin vier komplizierte Brüche im Oberarm erlitten hatte. Sie musste sich stationär operieren lassen und litt ca. sechs Wochen anschließend an starken Schmerzen und der Unbeweglichkeit ihres Armes. Darüber hinaus muss sie sich einer weiteren Operation zur Entfernung der Metallplatte unterziehen. Es ist bereits festzustellen, dass eine Bewegungseinschränkung des verletzten Armes verbleiben wird. Daher muss die Hundehalterin der verletzten Klägerin 7.000 Euro bezahlen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2013
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 04.02.2013
[Aktenzeichen: 6 U 65/12]
- Sturz über schlafenden Hund begründet Tierhalterhaftung
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.02.2013
[Aktenzeichen: 19 U 96/12]) - LSG Sachsen-Anhalt zum Unfallversicherungsschutz beim Sturz durch den eigenen Hund
(Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2013
[Aktenzeichen: L 6 U 12/12]) - Hundehalter haftet für Sturz
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.02.2002
[Aktenzeichen: 11 U 79/01])
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Dokument-Nr. 16590
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