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Landgericht Coburg, Beschluss vom 27.07.2009
- 32 S 23/09 -
Zur Frage, ob man beim Anpflanzen von Elefantengras den für Bäume und Sträucher geltenden Mindestgrenzabstand einhalten muss
Elefantengras ist weder Baum noch Busch - Grenzabstandsvorschriften gelten nicht
Auch in heimischen Gärten wächst so manch Exotisches - und beschäftigt die Nachbarn und mitunter auch die Gerichte. So hatte das Landgericht Coburg sich mit Elefantengras (Miscanthus x giganteus) zu befassen. Mit dem Ergebnis, dass es sich dabei weder um Baum noch Busch handelt. Es wies daher die Klage eines Nachbarn ab, der erreichen wollte, dass die näher als 2 Meter an der Grenze stehenden Elefantengraspflanzen auf dem Nachbargrundstück beseitigt werden. Auch unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten sah das Gericht keinen Beseitigungsanspruch.
Seit 2005 baute der Beklagte auf seinem Grundstück das Schilfgewächs an, das 4 bis 5 Meter hoch werden kann. Immer im späten Frühjahr werden die Süßgräser geerntet und als Brennmaterial verwendet. Der Kläger meinte nun, das
Gerichtsentscheidung
Ohne Erfolg, denn die Berufungskammer des Landgerichts Coburg wies seine Klage ab. Miscanthus x giganteus ist nämlich weder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2009
Quelle: ra-online, LG Coburg
- Amtsgericht Lichtenfels, Urteil vom 03.04.2009
[Aktenzeichen: 1 C 364/08]
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Dokument-Nr. 8302
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