wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.1989
25 T 500/89 -

Wohnungseigentümer darf Weihnachtskranz an Wohnungsabschlusstür anbringen

Anerkennung von Freiräumen

Eigentümer von Eigentumswohnungen dürfen außen an ihre Wohnungsabschlusstür einen Adventskranz anbringen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer einen Kranz von außen an die Wohnungseingangstür gehängt. Andere Wohnungseigentümer störte der Kranz, sie meinten, dass die einheitliche Gestaltung des Treppenhauses gestört sei.

Landgericht: Kranz darf aufgehängt werden

Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass der Kranz bleiben könne. Den anderen Wohnungseigentümern entstünde durch den Schmuck kein Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG. Ihnen erwachse kein über das unvermeidbare Maß hinausgehender Nachteil.

Einheitliche Gestaltung des Treppenhauses

Auch wenn man die einheitliche Gestaltung des Treppenhauses als wichtig ansähe, stelle es keine besondere Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer dar, wenn während der Advent- und Weihnachtszeit sowie während der Osterwoche Kranzschmuck an der Außenseite einer Wohnungsabschlusstür angebracht werde.

WEG-Eigentümer müssen auch Freiräume anderer anerkennen

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 14 Nr. 1 WEG bedeute nicht nur ein Unterlassen von bestimmten Einwirkungen sondern auch, dass gewisse Freiräume anderer Wohnungseigentümer anerkannt würden. Insbesondere gelte das bei der Beurteilung von ästhetischen Gesichtspunkten. Das LG Düsseldorf verwies in diesem Zusammenhang auf die Gartenzwerg-Entscheidung des OLG Hamburg (Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Beschluss v. 20.04.1988 - 2 W 7/87 - = MDR 1988, 867 = NJW 1988, 2052).

Soweit der Kranz ästhetische Gefühle verletzt, müssten die übrigen Wohnungseigentümer diese Beeinträchtigung hinnehmen. Etwas Toleranz könne erwartet werden.

Der Kranz stelle auch keine besondere Behinderung im Treppenhaus dar, stellte das Gericht fest. Da er nicht in den Hausflur hineinrage, könne ungehindert an ihm vorbeigegangen werden.

Werbung

der Leitsatz

§ 14 Nr. 1 WEG (rao)

In der Advents- und Weihnachtszeit sowie zu Ostern darf ein Wohnungseigentümer Kranzschmuck von außen an seine Wohnungstür anbringen. Andere Wohnungseigentümer haben - sofern ihre ästhetischen Gefühle hierdurch verletzt werden - den Schmuck zu tolerieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2008
Quelle: ra-online, Landgericht Düsseldorf (zt/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1990, Seite: 249
MDR 1990, 249
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1990, Seite: 785
NJW-RR 1990, 785

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7194 Dokument-Nr. 7194

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7194

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?