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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Adventsgesteck“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.05.1985
- 4 U 259/84 -

Unbeaufsichtigt lassen eines Adventskranzes ist grob fahrlässig

Vorliegen eines unentschuldbaren Fehlverhaltens

Lässt man einen brennenden Adventskranz unbeaufsichtigt, so stellt dies ein grob fahrlässiges Verhalten dar. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall ließ der Kläger die Kerzen an dem Adventskranz brennen, während er mit seinen Gästen in der Küche zu Abend aß. Nachdem die Kerzen herunterbrannten, fing der Adventskranz Feuer. Der Kläger verlangte daraufhin von seiner Versicherung Ersatz der entstandenen Schäden.Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Einstandspflicht des Versicherers nicht bestand. Es lag seitens des Klägers ein objektiv schwerer Verstoß gegen die Anforderungen der verkehrserforderlichen Sorgfalt vor. Das Verhalten des Klägers stellte ebenso ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten dar, durch dass die im Verkehr erforderliche... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Fürth, Urteil vom 22.11.1984
- 1 C 415/84 -

Nichtlöschen von Adventskerzen ist grob fahrlässig

Von brennenden Kerzen ausgehende Gefahr hinreichend bekannt

Es ist grob fahrlässig, vor dem Verlassen der Wohnung die auf einem Adventskranz brennenden Kerzen nicht zu löschen. Dies hat das Amtsgericht Fürth entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall zündete die Ehefrau des Klägers die Kerzen des Adventskranzes an. Daraufhin ging sie zum Einkaufen und vergaß, die Kerzen wieder zu löschen. Im Folgenden kam es zu einem Brandschaden. Der Kläger war der Meinung, die Hausratversicherung müsse den Schaden übernehmen.Das Amtsgericht entschied gegen den Kläger. Die Versicherung sei nicht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.04.1986
- IVa ZR 187/84 -

Eingeschlafen: Keine grobe Fahrlässigkeit bei durch Kerzen verursachten Brandschaden

Keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei Brennenlassen zweier Kerzen

Wer sich in einem Raum mit brennenden Kerzen aufhält, die zudem ordnungsgemäß in einem Kerzenständer aufgestellt sind, dem kann im Falle eines durch die Kerzen verursachten Brandschadens keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.

Der Besitzer eines Wohnmobils hatte im hinteren Bereich seines Fahrzeugs zwei Kerzen entzündet, um dort zu lesen. Nach einiger Zeit begab er sich auf den Fahrersitz, um dort Musik aus dem Radio zu hören. Dabei schlief er ein. Als er aufwachte, brannte der hintere Teil des Wohnmobils. Den entstandenen Schaden in Höhe von 50.000 DM forderte der Mann daraufhin von seiner Versicherung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 05.04.1990
- 7 O 261/89 -

Angezündete Kerzenpyramide im Wohnzimmer vergessen: Versicherung muss Brandschaden regulieren

Nur bei subjektiv grob fahrlässigem Verhalten des Geschädigten kann Versicherung Zahlung verweigern

Wer sein Wohnzimmer mit der Absicht verlässt, nach kurzer Zeit zurück zu kehren und dabei brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, hat im Falle eines Brandes Anspruch auf Schadensersatz durch eine entsprechende Versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor.

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Brand, nachdem ein Mann eine Kerzenpyramide unbeaufsichtigt im Wohnzimmer zurückgelassen hatte. Der Mann war nach dem Gang zur Toilette durch ein Telefongespräch aufgehalten und anschließend von seiner Frau zum Essen in die Küche gerufen worden. Nachdem er schließlich nach 45 Minuten in das Wohnzimmer zurückkehrte, brannte bereits der Schrank, auf... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.12.1998
- 32 C 2597/98-40 -

2 Monate alter Adventskranz muss ständig beobachtet werden

Zur grob fahrlässigen Herbeiführung eines Wohnungsbrandes durch Entzünden eines 2 Monate alten Adventskranzes

Wer einem Adventskranz mit brennenden Kerzen keine Aufmerksamkeit schenkt, und wenn sich infolge dessen durch Entzünden der Zweige ein Brand entwickelt, der haftet für die entstehenden Brandschäden. Eine Versicherung, die auch Feuergefahr in ihre Leistung einschließt, kann dem Geschädigten in diesem Fall "grobe Fahrlässigkeit" unterstellen und damit einen Anspruch auf Schadensersatz von sich weisen. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Im vorliegenden Fall richtete ein brennender Adventskranz Schäden an Teppichboden, Wänden und der Decke eines Wohnzimmers an. Die Geschädigte hatte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die auch Feuer als versicherte Gefahr einschließt, und wollte diese jetzt auf Deckung des entstandenen Schadens in Anspruch nehmen. Die Versicherung vertrat jedoch die Auffassung, sie sei von einer... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.09.1994
- 9 U 150/94 -

OLG Köln zum Umfang der Pflicht, sich über das komplette Erlöschen von Adventskranzkerzen zu vergewissern

Glimmt der Docht noch?

Wer vor dem Verlassen der Wohnung die Kerzen ausbläst, es aber unterlässt, sich zu vergewissern, dass sie vollständig gelöscht sind, hat gute Chancen, dass die Hausratsversicherung einen späteren Brandschaden übernehmen muss. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Versicherungsnehmer seine Hausratversicherung auf Regulierung eines Brandschadens. Der Brand war aller Wahrscheinlichkeit nach von einem Adventskranz ausgegangen. Der klagende Versicherungsnehmer behauptete, die Kerzen am Adventskranz ausgeblasen zu haben. Er konnte aber nicht sicher sagen, ob alle Kerzen wirklich komplett aus waren.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 30.09.1999
- 2 U 161/99 (falsch: 2 U 61/99) -

Einer quengelt, alles brennt: Wohnungsbrand durch Adventskerzen nach "turbulentem" Familienaufbruch - Versicherung muss zahlen

Überlastete Mutter vergaß im Stress mit quengelndem Kind das Ausblasen der Adventskerzen - Keine grobe Fahrlässigkeit

Wenn eine Mutter sich beim Aufbruch zum Familienausflug mit einem ihrer Kinder rumärgert und deshalb die brennenden Adventskranzkerzen vergisst, ist dies "nicht als schlechterdings unentschuldbar" anzusehen. Die Versicherung muss daher einen Brandschaden regulieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Familie einen Onkel besuchen. Als man nachmittags beim Aufbruch war, musste sich die Mutter mit dem zehnjährigen Sohn abquälen, der keine Lust auf den Ausflug hatte. Zwei weitere Kinder waren bereits auf dem Weg zum Auto, in dem der Vater saß und hupend wartete. Der zehnjährige Sohn musste von der Mutter regelrecht "aus der Tür geschoben werden".... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.10.2001
- 7 S 4333/01 -

Adventskranz, menschliches Bedürfnis und zugeschlagene Haustür

Adventskranz löst Wohnungsbrand aus

Wer einen brennenden Adventskranz nur kurz unbeaufsichtigt lässt, um zur Toilette zu gehen und dann wegen des Läutens an der Haustür einem Gast - ohne im Besitz des Wohnungsschlüssels zu sein - die Haustür öffnet, während die nur angelehnte Wohnungstür ins Schloss fällt, hat einen während seiner Abwesenheit sich entwickelnden Wohnungsbrand nicht grob fahrfahrlässig verursacht. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Den 4. Advent des Jahres 1998 hatte sich eine Mieterin auch anders vorgestellt. Gerade als sie die vierte Kerze des Adventskranzes angezündet hatte, fühlte sie ein menschliches Bedürfnis und eilte zur Toilette. Alsdann läutete es an der Haustür. Da sich niemand an der Sprechanlage meldete, ging sie - ohne den Wohnungsschlüssel dabei zu haben - zur Haustür. Die Wohnungstür lehnte sie... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2006
- VIII ZR 67/06 -

Brennender Adventskranz: Mieter haftet gegenüber der Gebäudeversicherung des Vermieters nur bei grober Fahrlässigkeit

Zur Haftung eines Mieters bzw. seiner Haftpflichtversicherung gegenüber der Gebäudeversicherung für einen Brandschaden durch einen in Brand geratenen Adventskranz

Gerät infolge einfacher Fahrlässigkeit ein Adventskranz in Brand, so kann der Gebäudeversicherer des Vermieters den Mieter regelmäßig für den Schaden nicht in Regress nehmen. Der Gebäudeversicherung ist ein Rückgriff auf den Mieter regelmäßig verwehrt, weil eine ergänzende Auslegung des Versicherungsvertrages, den der Vermieter mit dem Gebäudefeuerversicherer abgeschlossen hat, einen konkludenten Regressverzicht für derartige Fälle ergibt. Hieran ändert sich auch nichts, wenn - wie im vorliegenden Fall - für den Mieter eine Haftpflichtversicherung besteht, die für den Brandschaden ebenfalls eintrittspflichtig wäre. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Im vorliegenden Fall verursachte ein in Brand geratener Adventskranz einen Schaden von 25.751 Euro. Der Gebäudeversicherer beglich den Schaden, forderte aber von der Haftpflichtversicherung der Geschädigten die Erstattung des Betrages, da sie der Auffassung war, der Schaden sei durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden. Die Geschädigte habe es unterlassen, die Kerzen zu löschen,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 28.10.1998
- 20 U 5148/98 -

Bei brennenden Adventskranzkerzen ungewollt eingeschlafen - Versicherung muss zahlen

Ständiger Blickkontakt zu brennenden Kerzen ist nicht erforderlich

Ein Adventskranz mit brennenden Kerzen darf kurze Zeit allein gelassen werden, um sich in einem anderen Zimmer auf die Couch zu legen. Kommt es zu einem Brand, muss die Hausratversicherung den Schaden bezahlen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Versicherungsnehmerin den Kranz allein im Esszimmer gelassen, um sich in dem durch eine Glastür abgetrennten Wohnzimmer auf die Couch zu legen. Dort schlief sie ein, während die Adventskerzen einen Brand verursachten. Die Versicherung wollte für den Schaden nicht aufkommen. Die Versicherungsnehmerin habe grob fahrlässig gehandelt.... Lesen Sie mehr