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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Weihnachtskranz“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.05.1984
- 20 U 320/83 -
Beim Ausblasen der Weihnachtskerzen eine Kerze übersehen - Keine grobe Fahrlässigkeit
In subjektiver Hinsicht ist kein schweres Verschulden des Versicherungsnehmers feststellbar
Wer beim Auslöschen von Weihnachtskerzen eine Kerze übersieht, handelt nicht grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandgerichts Hamm hervor.
Im zugrunde liegenden Fall löschte ein Mann die Kerzen in einem Weihnachtsgesteck vor Verlassen eines Zimmers aus. Alle? Nein, da war eine, die er übersah. Die Kerze, die nicht in der Höhe seines Sichtfeldes war, löste später einen Brand aus. Infolge ungleichmäßigen Abbrennens in einer Höhlung war die Flamme einer dicken Kerze verborgen und damit weitgehend unsichtbar gewesen. Die Versicherung warf dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vor und wollte daher den Schaden nicht übernehmen.Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Brand durch den Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig verursacht worden sei. Zwar sei... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.1989
- 25 T 500/89 -
Wohnungseigentümer darf Weihnachtskranz an Wohnungsabschlusstür anbringen
Anerkennung von Freiräumen
Eigentümer von Eigentumswohnungen dürfen außen an ihre Wohnungsabschlusstür einen Adventskranz anbringen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer einen Kranz von außen an die Wohnungseingangstür gehängt. Andere Wohnungseigentümer störte der Kranz, sie meinten, dass die einheitliche Gestaltung des Treppenhauses gestört sei.Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass der Kranz bleiben könne. Den anderen Wohnungseigentümern entstünde durch den Schmuck kein... Lesen Sie mehr
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